Eine Verfolgungsjagd von Sankt Augustin bis ins Siebengebirge lieferte sich ein 23-Jähriger mit der Polizei. Jetzt landete er vor Gericht.
Über die A3Mit 200 km/h vor der Polizei geflüchtet – 23-Jähriger landet vor Gericht
Der Mann im weißen 3er BMW trat das Gaspedal richtig durch und raste der Polizei mit mehr als 200 Sachen davon. Jetzt hat ihn das Geschehen vom 3. Januar 2022 eingeholt. Wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf den Autobahnen 560 und 3 saß der 23-Jährige vor dem Amtsgericht.
Es war eine Routinekontrolle der Autobahnpolizei an diesem Montagmorgen, die außer Kontrolle geriet. Eine Kommissarin meldete, dass der junge Mann am Steuer mit dem Handy telefonierte, ihre Kollegen, die sich etwas weiter postiert hatten, wollten den BMW daraufhin anhalten. Doch als der Fahrer die Streife sah, rauschte er davon – nicht nur wegen seines augenscheinlichen Vergehens, sondern weil er keinen Führerschein hatte.
35-jähriger Polizist wäre auf der A3 beinahe aus der Kurve geflogen
Auf der regennassen Fahrbahn überholte er mit hoher Geschwindigkeit mehrfach auf der rechten Fahrspur, fuhr zunächst Richtung Hennef, wechselte dann auf die Autobahn Richtung Frankfurt, wo die Ordnungshüter ihn in Höhe der Abfahrt Siebengebirge aus den Augen verloren und die Verfolgung abbrachen. „Ich war schon fast aus der Kurve geflogen, wollte mein Leben nicht riskieren“, sagte der 35-jährige Polizist im Zeugenstand.
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Die Halterabfrage ergab, dass der Halter nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Auf einer Lichtbildvorlage erkannten die Beamten den Fahrer eindeutig wieder. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen, ließ dann seinen Anwalt fragen, wie hoch denn im Falle einer Verurteilung die Führerscheinsperre wäre. Denn zwischenzeitlich hatte der in einem Sportgeschäft arbeitende Verkäufer die Führerscheinprüfung abgelegt – ein halbes Jahr nach der Verfolgungsfahrt.
Er müsse mit einer Sperre von neun Monaten rechnen, antwortete der Staatsanwalt, woraufhin der Angeklagte ein Geständnis ablegte. Dass er gerade noch die Kurve gekriegt hatte, wirkte sich strafmildernd aus. Zu seinen Lasten wertete das Gericht, dass er bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Verfolgungsjagd: 23-Jähriger kassiert neunmonatige Führerscheinsperre
2014 stand er wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung vor dem Jugendgericht, 2019 erneut, wegen Fahrens ohne Führerschein erhielt er Sozialstunden als Auflage. Im Januar 2022 wurde er vor dem Amtsgericht Linz wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
In Siegburg erhielt er eine Geldstrafe. Richter Hauke Rudat verhängte eine höhere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die auf 40 Tagessätze à 35 Euro (1400 Euro) plädiert hatte. Der Angeklagte, der 1500 Euro netto verdient, bei seinen Eltern lebt und 450 Euro Kostgeld bezahlt, wurde zu 50 Tagessätzen à 35 Euro verurteilt (1750 Euro), zahlt er nicht, muss er 50 Tage im Gefängnis absitzen.
„Solchen Leuten wie Ihnen muss klargemacht werden, was Sie da tun“, sagte der Richter. Der „ordentliche Denkzettel“ beinhalte auch eine Führerscheinsperre von neun Monaten. „Denken Sie daran, wenn das Urteil in etwa einer Woche rechtsgültig ist, dürfen Sie nicht mehr fahren.“