Prozess35-Jähriger kam mit falschen Papieren zur Führerscheinprüfung

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Führerschein+++

Mit einem Betrugsfall bei dem TÜV Siegburg befasste sich jetzt das Amtsgericht.

Nach zwei verpatzten Führerscheinprüfungen soll ein Mann einen Stellvertreter zum Siegburger TÜV geschickt haben. Beide landeten vor Gericht.

Beide tragen einen Backenbart und eine Kappe, haben eine dunkle Hautfarbe: Damit endet aber auch schon die Ähnlichkeit zwischen dem 33-Jährigen, eher von schmaler Statur, und dem kräftigeren 35-Jährigen.  Der Jüngere soll den Älteren beauftragt haben, für ihn die Führerscheinprüfung beim Tüv Rheinland in Siegburg abzulegen. Die Männer landeten wegen Missbrauchs von Ausweispapieren vor dem Amtsgericht.

Zweimal hatte der Jüngere schon seine theoretische Prüfung versemmelt, einmal in Kleve, einmal in Bergheim. Im Bekanntenkreis erzählte er das und erwähnte auch, dass ihn das Problem extrem drücke: „Ich brauche den Führerschein, ich muss Geld verdienen, damit ich meine Kinder zur Schule schicken kann“, sagte der Nigerianer in der Hauptverhandlung auf Englisch; eine Dolmetscherin übersetzte. Er spricht kein Deutsch, wollte auch die Führerscheinprüfung auf Englisch ablegen. 

Die Prüfung fand nicht statt, weil eine Frist verstrichen war
Angeklagter (35) bestritt den Betrugsversuch mit den fremden Ausweispapieren

Die Bekannten gaben ihm einen Tipp: Es gebe da einen Mann, der ihm  helfen könne. Laut Aussage der Angeklagten wollten die beiden lediglich zusammen lernen. Der 35-Jährige, gebürtig aus dem Kongo, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und spricht fließend Deutsch. Er meldete den Jüngeren auch bei der Prüfung in Siegburg an, zum Termin am 14. Februar 2023 seien beide zusammen gefahren, versicherten sie. 

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Er unterstütze häufig Menschen aus seiner „Community“, sagte der 35-Jährige. Bei Formularen, bei Amtsgängen und so auch in diesem Fall. Geld will er dafür nicht genommen haben. Sie hätten nicht betrügen wollen. Die Führerscheinprüfung sei abgebrochen worden, weil eine Frist verstrichen sei.

Der Siegburger TÜV vermerkte „Zweifel an der Identität“, rief aber nicht die Polizei

Auf dem entsprechenden Formular des Tüvs stand hingegen der Vermerk „Zweifel an der Identität“. Die Siegburger Prüfer hatten indes weder die Polizei hinzugezogen noch eine Anzeige erstattet. Auch die Personalien des vermeintlichen Stellvertreters waren vor Ort nicht festgestellt worden. Ans Licht kam der Fall nur durch die Polizei Kleve, als kleiner Teil eines größeren Betrugsverfahrens. 

Die Ermittler hatten in diesem Zuge das Telefon des einschlägig vorbestraften 35-Jährigen überwacht, sie werteten den Chat aus und ließen sich das Protokoll der in Siegburg abgebrochenen Prüfung vom Tüv Rheinland schicken. So seien sie auf die Spur des bislang unbescholtenen Nigerianers gekommen, der lediglich eine Aufenthaltsduldung in Deutschland besitze, schilderte die Kommissarin vom Niederrhein im Zeugenstand.

Die Staatsanwaltschaft Bonn stellte keine weiteren Ermittlungen an; wie die Situation vor Ort war, ob allein der Stellvertreter bei der Prüfung aufgetaucht war oder aber beide, blieb im Dunkeln. Tatsächlich war die Einjahresfrist für die Prüfung für den 33-Jährigen zu diesem Zeitpunkt seit einem Monat abgelaufen, stellte Amtsrichter Dr. Alexander Bluhm  fest. Davon stand allerdings nichts im Prüfungsprotokoll.

Aufgrund der unsicheren Beweislage stellte er das Verfahren gegen den Jüngeren ein, die Kosten trägt die Landeskasse. Auch der Ältere wurde in Siegburg nicht verurteilt, da ihn in dem größeren Verfahren noch eine weit höhere Strafe erwartet. Die Akte liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft Köln.

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