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RWE darf abbaggern: Proteste angekündigt

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Münster – Der Tagebaubetreiber RWE Power darf ein Grundstück am Braunkohletagebau Garzweiler abbaggern und dafür Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Diesen Beschluss veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag und wies den Eilantrag eines Hofbesitzers und zweier Mieter in dem Örtchen Lützerath am Rand des Tagebaus zurück. Sie hatten sich vergeblich gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt, mit denen die RWE Power AG vorzeitig in den Besitz der Grundstücke eingewiesen wurde. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Aachen einen Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp zurückgewiesen.

Klimaschützer kündigten umgehend Proteste an. Am 23. April würden mit Fridays for Future und anderen Organisationen Tausende Unterstützer erwartet, teilte die Initiative „Lützerath Lebt!” mit. Ab sofort dürfe RWE als Betreiber rein rechtlich mit polizeilicher Unterstützung das Dorf räumen und Gebäude abreißen. In dem weitgehend verlassenen Ortsteil der Stadt Erkelenz an der Abbruchkante des Tagebaus haben sich Dutzende Aktivisten niedergelassen. Sie kündigten an, sich in Hütten, Baumhäusern und auf Hausdächern „den Rodungsmaschinen und Bulldozern in den Weg zu stellen”.

RWE erklärte, das Gericht habe die Rechtmäßigkeit der von der Bezirksregierung Arnsberg ausgesprochenen Besitzeinweisung bestätigt. Ein Sprecher sagte, „dementsprechend werden wir im nächsten Schritt mit den zuständigen Behörden über das weitere Vorgehen sprechen”. Die Entscheidung sei wichtig, damit der Tagebau im Bereich Lützerath planmäßig und im Einklang mit der Leitentscheidung des Landes NRW weitergeführt werden könne.

RWE wollte ursprünglich nach der vorzeitigen Besitzeinweisung mit vorbereitenden Arbeiten für das Abbaggern der Grundstücke schon am 1. November 2021 beginnen. Dabei sollten Gebäude abgerissen und vereinzelte Bäume und Sträucher beseitigt werden. Das OVG hatte RWE aufgetragen, vor der Entscheidung auf Rodungsarbeiten zu verzichten. Von Anfang März bis Ende September gilt ein Rodungsstopp für Arbeiten an Bäumen und Sträuchern.

Der Energiekonzern wies auch darauf hin, dass durch die energiepolitischen Folgen des Ukraine-Kriegs die sichere Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle zusätzlich an Bedeutung gewonnen habe. „Derzeit prüft die Bundesregierung, Kohlekraftwerke länger in einer Reserve zu halten und anstehende Stilllegungen temporär auszusetzen”, erklärte RWE.

Nach den erfolgreichen Protesten für den Erhalt des Hambacher Forstes „Hambi” am benachbarten Braunkohletagebau Hambach ist Lützerath der nächste Streitpunkt zwischen Umweltaktivisten, Polizei und Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Die Umsiedlung des von Aktivisten „Lützi” genannten Orts galt schon vor Jahren als abgeschlossen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hatten SPD, FDP und Grünen festgehalten, dass die Gerichte über Lützerath entscheiden sollten. Andere Dörfer am Tagebaurand aus einem anderen Umsiedlungsabschnitt sollten erhalten bleiben.

Zur Begründung seiner Entscheidung teilte das OVG mit, dass die Antragsteller keine Gründe für eine Änderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vorgetragen hätten. In der Vorinstanz sei ausführlich vom Gericht dargelegt worden, dass die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung und -Verstromung mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar sei.

Weiter äußerten die Richter: „Weitgehend betrifft der Vortrag eher klimapolitische Forderungen, die im geltenden Recht keine Grundlage haben und an den Gesetzgeber zu richten wären.” Die Umweltschutzorganisation Greenpeace erklärte, die Entscheidung zeige, dass Politiker den Klimaschutz in Deutschland und den Erhalt von Lützerath verantworteten. Der Hofbesitzer sagte, seine Anwältin werde die Begründung des OVG prüfen.

In der jüngsten Leitenentscheidung der NRW-Landesregierung ist das Ende der Braunkohleverstromung mit dem 31. Dezember 2038 angegeben. Gleichzeitig soll demzufolge regelmäßig überprüft werden, ob es vorgezogen werden könne.

© dpa-infocom, dpa:220328-99-703043/3 (dpa/lnw)