Düsseldorf – Die schwarz-gelbe Landesregierung will künftig nur noch Kinder aus dem Unterricht isolieren, die nachweislich an Corona erkrankt sind. Das gab NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann jetzt bekannt. Damit soll der Präsenzunterricht an den Schulen gesichert werden. Der Vorstoß sei eine Regelung mit „Augenmaß“, sagte der CDU-Politiker.
Bei der Erziehungsgewerkschaft GEW stießen die Pläne indessen auf Kritik. „Die Landesregierung will bei den Quarantäneregeln mit dem Kopf durch die Wand, auch wenn bundesweit andere Regelungen verabredet wurden“, sagte Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW in NRW. Die neuen NRW-Regeln brächten weniger Sicherheit, seien vage und intransparent.
„Das ist ein äußerst riskanter Weg“
„Jetzt sollen doch nur infizierte Kinder und Jugendliche in Quarantäne. Gleichzeitig nutzt man lediglich Selbsttests, die eine hohe Fehlerquote haben, beispielsweise in Kitas. Das ist ein äußerst riskanter Weg“, sagte Çelik. Laumann Zumindest solle auf tägliche PCR-Tests setzen, „um wenigstens ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten“.
Das Vorgehen der Landesregierung sei befremdlich: Erst habe die Landesregierung einen Hilferuf nach Berlin gesendet, um einheitliche Quarantäneregeln zu verabschieden, nachdem das gewünschte Ergebnis erreicht worden sei, weiche man davon ab. „So schafft man keine Akzeptanz“, sagte die GEW-Vorsitzende.
Die notwendigen Erlasse und Verordnungen sollen laut Gesundheitsministerium bis spätestens Ende der Woche ausgearbeitet und veröffentlicht werden, hieß es. Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken seien an den Schulen weiter einzuhalten.
Ministerium nennt neue Regeln „Quarantäne-Erleichterungen“
Das Ministerium sprach von „Quarantäne-Erleichterungen“ und nannte als Beispiel die Infektion eines einzelnen Kindes innerhalb einer Klasse, eines Kurses oder einer Kita. Das Kind werde dann in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. „Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.“ Zur Kontrolle werde bei einem Fall die Zahl der wöchentlichen Regeltests erhöht. In der Kindertagesbetreuung sollen neben den freiwilligen Selbsttests nach einem Infektionsfall Pflicht-Selbsttests eingeführt werden.
Nur wenn mehrere Kinder infiziert seien und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden könne, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen.
„Die Landesregierung hat offenbar völlig den Faden verloren“
„Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist“, hieß es weiter.
Thomas Kutschaty, Chef der SPD-Fraktion im Landtag, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, er frage sich, warum NRW einer bundeseinheitlichen Regelung am Montag überhaupt zugestimmt habe, wenn sie bereits am Dienstag schon wieder davon abweiche. „Die Landesregierung hat offenbar völlig den Faden verloren“, sagte der Oppositionsführer.
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Sie behaupte, den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz umgesetzt zu haben. „Das ist aber ganz offensichtlich nicht der Fall. Da versucht die Landesregierung, uns Sand in die Augen zu streuen.“ Zur bestmöglichen Sicherheit müssten jetzt mehr Luftfilter an den Schulen flächendeckend zum Einsatz kommen.
Auch die Grünen kritisierten den Vorstoß von NRW. „Mit dem Sonderweg, nur noch infizierte Kinder und Jugendliche in Quarantäne zu schicken, setzt sich die Landesregierung über die Vorschläge der Gesundheitsministerkonferenz hinweg“, sagte die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer. Laumann begründe die Entscheidung mit regionalen Gegebenheiten. „Das verwundert, liegt die Inzidenz für die Altersgruppe von 5 bis 9 Jahren z. B. in Leverkusen seit fünf Tagen über 1000, landesweit liegt die Inzidenz der 10 bis 14-Jährigen bei gut 325.
Das RKI warnt vor einem fulminanten Verlauf der vierten Welle“, sagte Beer. Die neuen Regelungen würden die Not in den Gesundheitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung verdecken.
NRW-Gesundheitsministerium weist Vorwürfe zurück
Ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums wies den Vorwurf zurück, NRW sei vom Beschluss der GMK abgewichen. „Der GMK-Beschluss sagt in keiner Zeile aus, dass die Ermittlung von Kontaktpersonen und die Verhängung Quarantänen mit Freitestoptionen die Regeloption sein sollte.“
Der erste Absatz des Beschlusse besage: „Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen im Rahmen des infektiologisch Vertretbaren auf möglichst wenige Personen zu beschränken.“ Genau das setzt das Land NRW jetzt um.
Die AfD begrüßte das Vorgehen der Landesregierung. „Kinder sind keine Superspreader – Infektionen werden in Schulen getragen, beispielsweise aus den Ferien heraus, aber selten in Schulen weitergegeben“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher Martin Vincentz. Zudem würden die Infektionen nur „in seltensten Fällen zu ernsthaften Erkrankungen unter den Schülern“ führen.