AboAbonnieren

Umstrittener NRW-Auftrag an van Laack

Lesezeit 2 Minuten

Düsseldorf – Ein erster Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung an die Mode-Firma van Laack über Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie hatte im April einen Umfang von 38,5 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Das geht aus einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hervor. Später kamen zwei Aufträge für die Landespolizei über jeweils 1,25 Millionen Stoffmasken hinzu. Über den Wert dieses Auftrags wurde zunächst nichts bekannt.

Das Geschäft aus dem April hatte das Interesse der Opposition geweckt, nachdem bekannt geworden war, dass der Sohn von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) den Kontakt zu van Laack hergestellt hatte.

Johannes „Joe” Laschet ist Mode-Blogger und seit Jahren mit van Laack im Geschäft. Die „Rheinische Post” hatte den Firmen-Inhaber Christian von Daniels mit den Worten zitiert: „Ich habe Joe gesagt, dass er seinem Vater meine Nummer geben kann, wenn das Land Hilfe bei der Beschaffung von Masken braucht.” Ministerpräsident Laschet habe dann tatsächlich an einem Sonntagabend angerufen - und man sei mit dem Land ins Geschäft gekommen.

Alles zum Thema Armin Laschet

Die SPD-Fraktion hat im Landtag eine Kleine Anfrage eingereicht, um die Details des Deals zu erfahren. Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Zimkeit, sagte der „Bild”-Zeitung (Dienstag): „Aufträge im Wert von knapp 40 Mio. Euro vergibt man nicht Sonntagabend am Telefon. Es muss ausgeschlossen werden, dass hier persönliche Beziehungen eine Rolle gespielt haben.” Armin Laschet müsse den Sachverhalt „lückenlos aufklären.

Die Staatskanzlei hatte am Montag erklärt, dass es zum Beginn der Pandemie kaum Schutzkleidung und Masken gegeben habe. Hinweisen auf Firmen, die für eine Produktion in Frage kamen, seien der Ministerpräsident und andere Regierungsmitglieder auch persönlich nachgegangen.

Im Amtsblatt wurde die Vergabe des Auftrags an van Laack ohne vorige Ausschreibung mit einer rechtlichen Ausnahme begründet: Ein unvorhergesehenes Ereignis macht dies nach EU-Recht möglich. (dpa)