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Viele Corona-Maßnahmen fallen: Maskenpflicht drinnen bleibt

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Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen entfallen ab Samstag die Corona-Kontaktbeschränkungen auch für Ungeimpfte sowie Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen. Die Maskenpflicht in Innenräumen - etwa beim Einkaufen und in Schulen - wird aber bis zum 2. April verlängert. Angesichts der steigenden Infektionszahlen nutze die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag mit.

Demnach bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen vorerst bestehen, im Freien entfällt sie. Auch die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) wird vorerst in Freizeitbereichen wie Theater, Museen, Kinos, Zoos, Hotels und Gastronomie aufrechterhalten.

Zuvor hatte der Bundestag am Freitag das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das ein Auslaufen der meisten bundesweiten Corona-Auflagen schon an diesem Sonntag vorsieht. Es ermöglicht den Ländern aber, übergangsweise noch zwei Wochen bis zum 2. April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Als „Basisschutz” bleibt es auch über den 2. April hinaus laut Bundesgesetz bei der Pflicht zum Tragen von Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Bussen und Bahnen.

Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen waren, entfallen laut Bundesgesetz jetzt auch für nicht Geimpfte. Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher beschränkt war, können darüber hinaus ab sofort wieder voll besetzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die Fußball-Bundesliga.

Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel. Für Großveranstaltungen und Volksfeste gilt 3G aber noch in der Übergangszeit. In Clubs und Diskotheken gilt auch weiterhin 2G plus, das heißt Zutritt haben nur geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Coronatest.

Die Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben. Die Landesregierung empfiehlt aber, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Leider bekämen viele Menschen gerade in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit, dass die Pandemie nicht vorbei sei, sagte Minister Laumann. Deshalb nutze NRW die Übergangsregelung zur Verlängerung von Schutzmaßnahmen. Zuvor hatte der CDU-Politiker die vom Bundestag beschlossene Abschaffung der bundesweiten Corona-Auflagen als falsch kritisiert. „Das passt hinten und vorne nicht zusammen.”

Den Ländern wird im neuen Bundesgesetz zwar auch nach dem 2. April ermöglicht, weitergehende Beschränkungen für regionale Hotspots vorzugeben. Das geht aber nur über einen Landtagsbeschluss. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte das Gesetz als „praktisch nicht umsetzbar” bezeichnet und dabei vor allem die Hotspot-Regelung moniert.

Der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) verteidigte dagegen den Wegfall der meisten Corona-Auflagen. Er teile die Kritik am Bundesinfektionsschutzgesetz nicht, sagte der Familienminister am Freitag im Radiosender WDR2. Die Maßnahmen hätten das Ziel gehabt, die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen. Diese Gefahr bestehe derzeit mit der Omikron-Variante nicht. Wenn die Hotspot-Regelung überhaupt gebraucht werde, dann könne sie sehr schnell eingesetzt werden, sagte Stamp. Außerdem könnten Bundestag und Bundesrat im Notfall innerhalb von fünf Tagen das komplette Maßnahmen-Instrumentarium wieder in Gang setzen.

© dpa-infocom, dpa:220318-99-579071/3 (dpa/lnw)