Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg-Kreis fordern vom Land die Rücknahme des Gesetzentwurfs zur Flexibilisierung der Grundsteuer B.
Grundsteuer BRathauschefs aus Rhein-Sieg schreiben Brandbrief an Hendrik Wüst
In einem Brandbrief an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst haben die 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Rhein-Sieg-Kommunen die geplante Gesetzesänderung zur Grundsteuer B abgelehnt. Die Verwaltungschefs der Städte und Gemeinden in der Region wehren sich vor allem gegen die vom Land geplante Möglichkeit, dass die Kommunen bei der Erhebung der Grundsteuer B künftig zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken differenzieren können. Diese Option sei mit erheblichen Nachteilen und Risiken für die Städte und Gemeinden verbunden.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister befürchten einen erheblichen administrativen Aufwand bei der Umsetzung der Gesetzänderung. „Die notwendige Differenzierung zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken erfordert umfangreiche Datenanalysen, zusätzliche personelle Ressourcen und könnte zu erheblichen Mehrkosten führen“, heißt es in dem offenen Brief an die Düsseldorfer Staatskanzlei. „Diese Ressourcen fehlen uns im Übrigen an anderer Stelle, um unsere kommunalen Aufgaben effektiv zu erfüllen.“
Nötige Software könnte nicht rechtzeitig fertig werden
Überdies sehen sich die IT-Dienstleister nach Angaben der Rathauschefs nicht in der Lage, die für das Verfahren notwendige, sichere und funktionierende Software rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auch mit einer möglichen technischen Unterstützung von Seiten des Landes sei dies nicht möglich. Innerhalb der nötigen Fristen sei es zudem kaum möglich, entsprechende Regelungen in den zuständigen politischen Gremien zu beraten und zu beschließen und sie dann gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Letzteres sei aber notwendig, um die notwendige Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.
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Befürchtet werde zudem, heißt es in dem Schreiben, dass die geplante Differenzierung der Grundsteuer B zwischen privaten und gewerblichen Grundstücken „zu sozialen Ungleichgewichten und Wettbewerbsverzerrungen“ führen könnte. „Für den Fall, dass die Gemeinde von der Differenzierungsmöglichkeit Gebrauch macht, werden private Grundstückseigentümer wahrscheinlich eine Entlastung erfahren, während gewerbliche Grundstückseigentümer überproportional belastet würden“, heißt es in dem offenen Brief.
Rhein-Sieg-Bürgermeister befürchten eine Klagewelle und Steuerausfälle
Für diesen Fall rechnen die Chefs der Kommunalverwaltungen mit zahlreichen Klagen von betroffenen Immobilienbesitzern. „Die rechtlichen Risiken werden für die Kommunen durch den Städte- und Gemeindebund als erheblich angesehen. Die aus dieser Unsicherheit erwachsenden finanziellen Unsicherheiten ebenso.“ Sollten diese Prozesse verloren werden, drohten den kommunalen Haushalten erhebliche Einnahmeausfälle.
Sollten die Kommunen von der Möglichkeit der Differenzierung keinen Gebrauch machen, dürfte nach Auffassung der kommunalen Spitzenbeamten privaten Grundstückseigentümern regelmäßig eine erhebliche Mehrbelastung drohen.
Für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Region zeigt sich dem Schreiben zufolge in dem Gesetzentwurf einmal mehr „die fortgesetzte Geringschätzung der kommunalen Ebene für unsere Demokratie durch Bund und Land“. Sie befürchten, dass die Öffentlichkeit für Folgen der geplanten Gesetzesänderung 2025 im Jahr der Kommunalwahl vor allem Kommunalpolitikerinnen und -politiker verantwortlich machen wird.
„Nehmen Sie diesen verfehlten Gesetzesentwurf zurück“, appellieren die Rathauschefs deshalb an den Ministerpräsidenten. Nötig sei „die Entwicklung einer einheitlichen und gerechten Lösung auf Landes- oder Bundesebene, die alle Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt und die Verwaltungen nicht übermäßig belastet“.