Wohin mit dem ausrangierten Toaster? Künftig nehmen auch Edeka, Rewe und Co. alte Elektroware entgegen. Dabei gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten. Der Handelsverband sieht derweil die Supermärkte für den 1. Juli gewappnet.
Wer sein altes Handy oder den kaputten Toaster abgeben möchte, kann das künftig im Supermarkt tun. Zum 1. Juli sind Lebensmittelgeschäfte und Discounter ab einer Verkaufsgröße von 800 Quadratmetern dazu verpflichtet, alte Elektrogeräte anzunehmen. Die Bedingung: Sie müssen dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektroware vertreiben. Da Aldi, Rewe, Edeka und Co. mitunter Produkte wie Wasserkocher oder Staubsauger anbieten, trifft das auf viele große Supermarktketten zu.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die Größe des Geräts. Entscheidend ist die Kantenlänge von 25 Zentimetern. Ist das Gerät kleiner - beispielsweise Handy, Rasierer oder Eierkocher - muss der Supermarkt es kostenlos entgegennehmen. Und zwar auch unabhängig davon, ob der Kunde oder die Kundin gleichzeitig ein neues Elektrogerät kauft.
Bei Elektrogeräten kommt es auf die Größe an
Das ist neu: Bislang galt, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern - etwa Baumärkte - nur beim Kauf von neuer Elektroware auch das Altgerät kostenfrei zurücknehmen mussten. Bei Geräten, die größer als 25 Zentimeter sind, gilt dieses Prinzip nun auch nach der neuen Regelung. Wichtig ist dabei, dass nur Produkte gleicher Art „getauscht“ werden dürfen: Wer einen Fernseher kauft, kann einen Fernseher kostenlos zurückgeben – nicht aber eine Kaffeemaschine.
Hintergrund ist eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, das die Vertreiber von Elektroware stärker ins Visier nimmt. Eigentlich gilt es schon seit Anfang des Jahres, bis zum 1. Juli hatte der Einzelhandel jedoch noch eine Übergangsfrist. Nun wird der Service Pflicht.
Handelsverband sieht Geschäfte gewappnet
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die Supermärkte und Discounter dafür gut aufgestellt: „Der Einzelhandel ist gewappnet und mit seinen Vorbereitungen auf der Zielgeraden“, so Antje Gerstein, Geschäftsführerin beim HDE. „Alle werden pünktlich zum 1. Juli mit Rücknahmesystemen starten und den Kunden möglichst einfach die Gelegenheit geben, ihre Elektroaltgeräte zurückzugeben“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Wie die Händler die Rücknahme gestalten, könnten sie selbst entscheiden. So gebe es Sammelboxen oder die Möglichkeit, die Geräte an Infotheken zurückzugeben. Zudem seien Behältnisse für Geräte vorgesehen, von denen eine Brandgefahr ausgeht. „Nicht angenommen werden müssen verunreinigte Geräte, von denen eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit ausgeht“, fügt Gerstein hinzu.
Handelsverband: „Zusätzliche Belastung“ für Supermärkte
Ihr Urteil zu dem Vorstoß fällt gemischt aus: „Grundsätzlich steht der Handel zu seiner Verantwortung hinsichtlich der umweltgerechten Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten“, sagt sie. Mit der Gesetzes-Novelle käme jetzt aber noch eine Bürde hinzu. „Die zusätzliche Belastung des Handels durch die Rücknahme von Altgeräten ist für viele Handelsunternehmen insgesamt erheblich“, merkt die HDE-Geschäftsführerin an.
Gerade in Städten hätten viele nur kleine Lagerflächen. Werden diese nun auch noch zum Lagern von alten Elektrogeräten genutzt, „wird es vielerorts eng“. Deshalb begrüße der Handelsverband die Regelung, größere Geräte nur beim Neukauf eines baugleichen Elektrogeräts zurückgeben zu können.
Verbraucherzentrale: 200 Millionen Handys in Schubladen
Genau das sehen Verbraucherschützer hingegen kritisch. „50 Zentimeter wären uns lieber gewesen“, meint Friederike Farsen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Generell begrüßt sie jedoch den Schritt: Schließlich würden Discounter über den Vertrieb von Elektroware auch große Mengen umsetzen. Da sei es gut, sie auch zu beteiligen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht sie einen klaren Vorteil: Statt zum Baumarkt oder einer anderen Sammelstelle zu fahren, kann das kaputte Handy direkt beim Gang zum Supermarkt entsorgt werden. Dabei spielt auch der Umweltaspekt eine Rolle: Nach Angaben der Verbraucherzentrale fristen mehr als 200 Millionen alte Handys ein Schicksal in deutschen Schubladen.
Friederike Farsen erwartet, dass die Supermärkte zum 1. Juli vorbereitet sind. „Es war ein halbes Jahr Zeit“. Das bedeute auch, Hinweise zu schaffen, damit Kundinnen und Kunden nicht lange suchen oder jemanden fragen müssen. Wer zum Stichtag 1. Juli im Geschäft noch nicht fündig wird, sollte zunächst nachfragen, rät sie. Weigert sich ein Supermarkt gänzlich, könne irgendwann sogar ein Bußgeld fällig werden, erklärt sie.