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Kommentar zu möglichem VerbotsantragAfD bewegt sich im Grenzbereich zur Kriminalität

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Gauland Weidel

In der AfD-Fraktion im Bundestag soll es nach RND-Informationen die meisten Corona-Fälle im Vergleich zu den anderen Parteien geben.

Um eines vorwegzusagen: Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat kein Verbot der AfD gefordert, und er strebt es auch nicht an. Er sagt nur, dass es nicht mehr ausgeschlossen sei. Diesen Hinweis hat die national-autoritäre Partei geradezu erzwungen. Seit ihrem Einzug in den Bundestag hat sich ihr Auftreten kontinuierlich gewandelt.

Heute versucht sie auf allen Ebenen, die Demokratie zu beschädigen, ja zu zerstören. Was sie am Mittwoch im Bundestag veranstaltete und um ihn herum veranstalten ließ, war der bisher massivste Angriff. Er sollte das Signal ins Land senden, dass die AfD selbst im Parlamentsgebäude schaltet und waltet, wie sie will.

AfD wird NPD immer ähnlicher

Eine solche Attacke verlangt nach Gegenwehr, auch um den Preis wachsender Polarisierung. Dabei wäre ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zwar, wie Maier zu Recht sagt, „das allerletzte Mittel“. Doch dass die AfD einer Partei wie der NPD immer ähnlicher wird, lässt sich nicht bestreiten. Vieles, was sie tut, bewegt sich inzwischen im Grenzbereich zur Kriminalität.

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Das NPD-Verbot scheiterte in Karlsruhe nicht zuletzt daran, dass das Gericht die Partei als zu wenig einflussreich ansah. Derlei lässt sich von der AfD nicht behaupten. Sie hat sich zumindest in Ostdeutschland zur echten Bedrohung für die Demokratie ausgewachsen.

Nach dem vorigen Mittwoch ist es angebracht, der AfD nun alle Waffen zu zeigen, über die der demokratische Rechtsstaat verfügt – bis hin zu einem Verbotsantrag. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.