An klangvollen Namen herrscht kein Mangel: Black Friday (26.11.2021), Cyber Monday (29.11.2021), und Black Week haben die Marketingabteilungen der Onlinekaufhäuser ihren Kundinnen und Kunden bereits als Rabatttage im November eingehämmert, nun kommt auch noch der Singles Day am 11. November hinzu.
Seinen Ursprung hat der Schnäppchentag in China als eine Art Anti-Valentinstag, an dem sich Alleinstehende gegenseitig Geschenke machen – ein bisschen auch aus Trotz. Die vier Einsen im Datum stehen für die Alleinstehenden im Reich der Mitte. 2009 sprang der chinesische Onlinehändler Alibaba auf den Zug auf und startete an diesem Datum die erste Rabattaktion. Seitdem werden an diesem Tag in China Milliarden gemacht. 2019 nahm Alibaba am Singles Day umgerechnet knapp 35 Milliarden Euro ein. 2020 waren es sogar rund 64 Milliarden Euro.
Dieser enorme Anstieg ist aber auch damit zu erklären, dass Alibaba den Singles Day im vergangenen Jahr zu einem elftägigen Shoppingevent aufgeblasen hat – die Zahlen beziehen sich auf alle elf Tage. Zum Vergleich: Beim deutschen Black Friday und Cyber Monday wurden im vergangenen Jahr laut Handelsverband Deutschland (HDE) rund 3,7 Milliarden Euro umgesetzt – und das über alle Händler hinweg. Hier zeigt sich wieder die enorme Marktmacht Chinas: Der Singles Day hat den Black Friday als weltweit umsatzstärksten Tag des Jahres längst abgelöst.
Black Friday: Ursprünglich nach Erntedankfest
Trotzdem bleibt der Black Friday in Deutschland der bekanntere Schnäppchentag. Laut einer Umfrage des HDE kennen ihn 95 Prozent der Onlineshopper, 34 Prozent nutzen ihn aktiv. Der Black Friday stammt ursprünglich aus den USA, es ist der Tag nach Thanksgiving, dem amerikanischen Erntedankfest. Diesen Freitag nutzen die Amerikaner traditionell gern als Brückentag – und für die ersten Weihnachtseinkäufe. Schon seit den Sechzigerjahren bieten die US-amerikanischen Geschäfte deshalb an diesem Tag stark reduzierte Produkte an.
In Deutschland kam die erste Black-Friday-Aktion 2006 vom US-Techkonzern Apple. In den folgenden Jahren wurde der Trend immer populärer – vor allem im Onlinehandel. Viele Shops starten in der Nacht zu Freitag ab 0 Uhr mit den Angeboten. Häufig werden die Rabatte über das Wochenende hinaus bis Montag gewährt – dem sogenannten Cyber Monday. Aber auch der stationäre Handel hat den Black Friday inzwischen für sich entdeckt. Laut dem HDE liegt der Schwerpunkt bei Unterhaltungselektronik und Bekleidung.
Verbraucherschützen warnen vor falschen Rabatten
Für die Händler haben die Rabatttage im November eine Menge Vorzüge. Sie kurbeln die Umsätze an, läuten das Weihnachtsshopping ein und entzerren gleichzeitig das Jahresendgeschäft. Kundinnen und Kunden sollten aber wachsam bleiben – denn nicht jedes vermeintliche Schnäppchen ist auch wirklich eins.
Verbraucherschützer warnen vor Rabatten, die nur dem Anschein nach groß sind. Händler würden die die Prozente gerne von der Unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) abziehen – die aber werde in der Realität ohnehin nur selten bezahlt. Stichproben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren haben ergeben, dass die durchschnittlichen Preisreduzierungen an den Rabatttagen statt versprochener 50 Prozent oder mehr in Wirklichkeit oft bei unter 20 Prozent lagen. Es sei deshalb ratsam, Angebote zu vergleichen, zum Beispiel auf speziellen Preisvergleichsseiten im Internet.
Künstlichen Zeitdruck ignorieren
Dabei sollten sich Kundinnen und Kunden nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Denn genau diesen wollen viele Internethändler mit Marketingtricks wie ablaufenden Balken suggerieren, die angeblich kleiner werdende Lagerbestände anzeigen. Auch tickende Uhren sind ein beliebtes Mittel, um Kunden zu einer schnellen Kaufentscheidung zu drängen.
Außerdem sind Angebote von chinesischen Anbietern wie Alibaba, AliExpress und Gearbest nur bedingt empfehlenswert. Zwar werden hier wahrscheinlich die meisten reduzierten Produkte angeboten, allerdings können sie für den deutschen Markt mit langen Lieferzeit, Zollabgaben und einer kostspieligen Retoure verbunden sein.
Vorsicht bei Vorkasse-Fallen
Ebenfalls Vorsicht geboten ist bei Shops, die Kunden nicht kennen. Denn sogenannte Fake Shops sind häufig professionell gestaltet. Dass sich hinter ihnen nur Betrüger verbergen, die das Geld von arglosen Verbraucherinnen und Verbrauchern einsammeln wollen ohne jemals die Bestellung auszuliefern, ist oft nicht sofort zu erkennen.
Es lohnt zunächst ein Blicks ins Impressum: Dort muss unter anderem die Adresse, ein Vertretungsberechtigter und eine E-Mail-Adresse zu finden sein. Doch auch diese Angaben fälschen viele Fake Shops mittlerweile gekonnt. Gewiefte können den Shop im Handelsregister selbst suchen.
Ein Alarmsignal sind außerdem extrem günstige Preise, eine auffällige Internetadresse und eingeschränkte Zahlungsmöglichkeiten. Fake Shops wollen häufig, dass die Rechnung per Vorkasse beglichen wird – das überwiesene Geld ist dann unwiderruflich weg. Sicherer ist es auf Rechnung, mit Kreditkarte, Paypal oder per Einzugsermächtigung zu zahlen. Dem Bankeinzug können Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprechen.