Sie wollen ihr Geld zurück: Fast täglich suchen Online-Käufer bei der Verbraucherzentrale in Siegburg und Troisdorf Hilfe. Die Tipps der Experten.
Mehr Fälle in Rhein-SiegSo können sich Online-Käufer besser schützen

Der Käuferschutz über Bezahldienste greift oft nicht, wissen die Experten der Verbraucherzentrale in Siegburg und Troisdorf. Sie geben Tipps für den sicheren Online-Kauf.
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„Monikashaus.de“, diese Webseite wirkte überaus vertrauenswürdig. Doch die Troisdorferin, die im Netz Kleidung für rund 500 Euro bestellte, muss ihr Geld wohl abschreiben. Trotz versprochenem Käuferschutz. Denn „Monikashaus“ stand nicht in Deutschland, sondern in China. Und ist mittlerweile nicht mehr aufzufinden. Immer mehr Kunden, die sich betrogen fühlen, wenden sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Siegburg und Troisdorf.
Das berichten die Experten Martin Wieler und Dr. Konstantin von Normann. Ein alltägliches Geschäft, mit hoher Dunkelziffer. Anlässlich des Weltverbrauchertages geben sie Tipps, wie sich Online-Käufer besser schützen können. Denn in vielen Fällen greife der Käuferschutz der Bezahldienste, wie PayPal, Klarna oder Amazon Pay, nicht.
Bei Shops in Fernost werden die Experten aus Rhein-Sieg nicht tätig
Hinweise darauf fänden sich im Kleingedruckten. Einiges bleibe aber vage, ein Beispiel: Wenn die im Netz präsentierte Ware viel besser aussieht als das verschickte Produkt, trete der Schutz nicht unbedingt ein, diese Entscheidung liege oft im Ermessen der Zahlungsdienstleister, erläutert Wieler.
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Auch müssten Fristen eingehalten werden, und bei Schäden am Produkt sei oft der Kunde in der Beweispflicht. Ebenso bei Lieferschwierigkeiten: In einem aktuellen Fall habe ein Käufer einen Tisch gar nicht erhalten, das Logistikunternehmen präsentierte aber eine - falsche - Unterschrift. Der Bezahldienst, der als Mittler zwischen Onlineshop und Verbraucher fungiert, verlangte dennoch das Geld, „er geht schließlich in Vorkasse“, so von Normann.
Die Verbraucherzentrale könne nur begrenzt helfen, „bei Shops in Fernost werden wir nicht aktiv“, betont Wieler. Zu hoch sei der Aufwand, zu gering die Erfolgsquote. Die Kundin, die bei „Monikashaus“ bestellte, hatte die Kleidung von minderer Qualität zurückgeschickt, 50 Euro Porto bezahlt, aber keinen Cent ihrer 500 Euro zurückbekommen. Bei dem Shop, der nicht mehr existierte, war nichts mehr zu holen.
Die Kunden können den Verbraucherschützern zufolge aber Problemen vorbeugen. Im Impressum finden sich Hinweise, wo der Händler sitzt. Schickt der Käufer zum Beispiel Produkte nach China zurück, fielen nicht nur die immensen Rücksendekosten an, so Wieler, Pakete blieben auch schon mal im chinesischen Zoll hängen, dann könne man die getätigte Ausgabe ganz abhaken.
Auch Bewertungen anderer Kunden seien oft hilfreich. Mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale könne man im Vorfeld die Seriösität prüfen. Das Ampelsystem (grün, gelb, rot) beinhaltet Warnungen und Hinweise, zum Beispiel auf mögliche Probleme mit real existierenden Shops. Die sicherste Bestellvariante sei auf Rechnung: Dann bezahle man erst nach Erhalt der Ware und bei Zufriedenheit.
Bei so viel Fallstricken: Kaufen die beiden Experten selbst im Internet? Die Verbraucherschützer nicken. Auch wenn der Kauf auf Rechnung nicht möglich sei, nehme er manchmal das Risiko in Kauf, räumt von Normann ein: „Bei kleineren Ausgaben preise ich den Verlust der Summe ein.“
Eine Erstberatung der Verbraucherzentrale ist in der Regel kostenlos, für komplexere Fälle mit Schriftverkehr, für Rechtsberatung und Rechtsvertretung werden pro Termin Gebühren zwischen zehn und 50 Euro fällig. Der Service gilt nur außergerichtlich.