Berlin – Bund und Länder haben sich in Vorgesprächen zu ihrer am Mittag beginnenden Ministerpräsidentenkonferenz auf mehrere Punkte zur Bekämpfung der Corona-Krise geeinigt – über die Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung der 2G-Regel wird noch gestritten.
Impfangebote werden ausgeweitet: Nach einem neuen Entwurf für den Beschlussvorschlag, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag vorlag, werden die Impfangebote mit mobilen Impfteams, in Impfzentren, Krankenhäusern und mit niedrigschwelligen Angeboten ausgeweitet. Auch Kindern zwischen fünf und elf Jahren soll – sobald eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt und der erforderliche Impfstoff zur Verfügung steht – rasch eine Impfung angeboten werden.
Der Bund sagt zu, die Impfzungen weiterhin bis zum 30. April 2022 finanziell zu unterstützen. Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung bis Jahresende für mehr als 20 Millionen Impfdosen für Auffrischungsimpfungen sorgen. Entscheidend für die Überwindung der Pandemie blieben aber Erst- und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte.
Das sind die geplanten Corona-Maßnahmen
Tests in Alten- und Pflegeheimen: Bundeseinheitlich sollen in Einrichtungen – wie Alten- und Pflegeheime und Wohnheime von Menschen mit Behinderungen – alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen müssen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch Geimpfte müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorlegen – dies können aber Selbsttests sein.
3G-Regel am Arbeitsplatz: Nur genesene, geimpfte oder getestete Personen sollen zum Arbeitsplatz kommen dürfen. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber sollen mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Homeoffice soll, wo möglich, machbar sein. Ob dazu ein Schwellenwert des Infektionsgeschehens gelten soll, war zunächst offen.
3G-Regel auch in Bus und Bahnen: Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt. Da es absehbar bei einer nur eingeschränkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit bei Kostenunterdeckungen bleibe, werde über eine Verlängerung des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Rettungsschirms für den ÖPNV über 2021 hinaus verhandelt.
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Strittig ist die flächendeckende Einführung der 2G-Regel: Dazu heißt es in dem Papier: „Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt.“
Nicht einigen konnten sich Bund und Länder bis Donnerstagmorgen darauf, unter welchen Voraussetzungen die Länder „den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen – in Innenräumen – sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene beschränken“ werden. Ebenso unklar ist noch, inwieweit es eine 2G-plus-Regel geben wird (Tests auch für Geimpfte und Genesene).