- Tobias Kaufmann, der langjährige Mediendirektor des 1. FC Köln, wehrt sich vor Gericht gegen seine Kündigung.
- Auch der Gütetermin am Arbeitsgericht brachte keine Einigung. Jetzt haben beide Parteien noch bis zum 16. Oktober Zeit, zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen.
- Der FC hat in dem Rechtsstreit wenig vorzubringen. Zudem wird die Personalie weiterhin auch öffentlich diskutiert.
Köln – Der Gütetermin im Rechtsstreit zwischen dem 1. FC Köln und seinem langjährigen Mediendirektor Tobias Kaufmann hat am Montag am Arbeitsgericht Köln keine Einigung erbracht. Unter dem Vorsitz von Richterin Anne Babette Goebel wurde vereinbart, dass die Parteien bis zum 16. Oktober die Gelegenheit haben, zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen. Andernfalls kommt es zu einem Kammertermin. Sollten sie sich dann wieder nicht einigen, wird der Rechtsstreit durch Urteil entschieden.
Kaufmann hatte eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht, nachdem er Ende August die schriftliche Kündigung erhalten hatte. Bereits Mitte August hatte FC-Präsident Werner Wolf (64) anlässlich des Mitgliederstammtischs die Trennung öffentlich gemacht. Gespräche vor dem Gütetermin brachten keine Lösung, ein Aufhebungsangebot nahm Kaufmann (44) nicht an.
In der Verhandlung, in der der 1. FC Köln von Anwalt Stefan von Broich und Kaufmann von Anwalt Volker Görzel vertreten wurde, wurde deutlich, dass der FC wenig vorzubringen hat. Von Broich erwähnte das „fehlende Vertrauen“ des Vorstands in Kaufmann, der eine Führungsperson an neuralgischer Stelle gewesen sei. Kaufmanns Anwalt Görzel entgegnete, dass „fehlendes Vertrauen“ eine Kündigung nicht rechtfertige. „Es sind ja auch keine Abmahnungen ausgesprochen worden. Im Gegenteil: Die Leistungen des Klägers sind unbestritten.“
Geschäftsführer waren mit Kaufmann zufrieden
Görzel betonte, dass die FC-Geschäftsführer Alexander Wehrle und Horst Heldt laut Medienberichten hochzufrieden mit Kaufmann gewesen waren und vom Vorstand angewiesen wurden, dem Medienchef zu kündigen. „Insofern kann eine gestörte Arbeitsgrundlage im Arbeitsverhältnis nicht bejaht werden. Und ob ein gestörtes Vertrauen bei einem der Gesellschafter für eine Kündigung und einen Auflösungsantrag reicht, da habe ich enorme Zweifel. Der Kläger ist nach wie vor sehr dran interessiert, dass Arbeitsverhältnis fortzusetzen“, sagte Görzel und befand: „Ich habe heute nichts Neues gehört. Und was ich gehört habe, ist äußerst dünn.“
Von Broich erwiderte: „Wenn man zum Gesellschafter kein vernünftiges Vertrauen aufbaut, dann ist das vielleicht noch schlimmer als zur Geschäftsführung. Und wenn Sie von einem Gesellschafter sprechen, dann weiß ich gar nicht, wen sie genau meinen.“
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Kaufmann ist seit Mitte August freigestellt und wurde mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Oktober gekündigt. Auch da sind die Parteien unterschiedlicher Auffassung. Görzel ist der Auffassung, dass die Kündigungsfrist in dem Arbeitsvertrag sechs Monate betrage. Kaufmann war seit 2013 beim FC im Amt, seit geraumer Zeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Der FC-Anwalt erklärte, dass sich an den Grundpositionen zwar nichts geändert habe, aber dass der Klub weiter zur Einigung bereit sei. „Deshalb macht es jetzt keinen Sinn, ins Detail zu gehen. Sonst würde ich was sagen“, sagte von Broich, Er hätte auch nicht unbegrenzte Mittel im Gepäck, um zu einer Einigung zu kommen. „Das liegt zum einen an der finanziellen Ausstattung des Vereins und der aktuellen Situation, zum anderen aber in der Natur der Sache“, führte von Broich aus, unterbreitete dann aber doch noch ein neues Abfindungsangebot, dass bis an die „gesetzliche Grenze des Auflösungsantrags“ reiche. Offenbar geht es da um ein Jahresgehalt.
Beide Anwälte verließen daraufhin den Sitzungssaal, kamen aber auch unter vier Augen nicht zu einer Lösung.
Veh kritisiert FC-Vorstand
Die Personalie Kaufmann ist eine, die zuletzt für Unruhe in der Geschäftsstelle sorgte und auch weiterhin öffentlich diskutiert wird. Am Sonntag war sie kurzzeitig sogar Thema im Fußball-Talk „Doppelpass" bei „Sport1". Dort hatte sich Armin Veh, bis November 2019 Geschäftsführer Sport beim 1. FC Köln, zu Wort gemeldet. Es gehe nicht, dass man als Vorstand, „der fast nie da ist, die Anweisung für die Geschäftsführung gibt, den langjährigen und beliebten Pressechef zu entlassen", sagte Veh, „ich hätte dann gesagt, da müsst ihr erst mich entlassen, weil das gute Leute sind. Es gab bei mir auch Themen, wo ich gesagt habe: Das mache ich nicht mit."