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Köln vor dem CasLjubljana geht in Berufung – Prozesskosten belasten den FC

Lesezeit 5 Minuten
FC-Geschäftsführer Christian Keller am Geißbockheim

FC-Geschäftsführer Christian Keller am Geißbockheim

Christian Kellers Möglichkeiten auf dem Transfermarkt sind derzeit eingeschränkt, außerdem nagen die Prozesskosten am Budget des FC-Geschäftsführers.

Nicht nur der 1. FC Köln, sondern auch NK Olimpija Ljubljana hat nun im Prozess wegen Sturm-Talent Jaka Cuber Potocnik Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof Cas eingelegt. Das erklärte Ljubljanas Vizepräsident Christian Dollinger am Dienstagabend der „Kölnischen Rundschau“. Der slowenische Erstligist will eine weitaus höhere finanzielle Entschädigung herausschlagen, als die im Urteil des Weltverbandes FIFA festgelegten 51.750 Euro.

Ljubljana fordert nun angeblich 2,5 Millionen Euro Ablöse. Grundlage für die Summe ist nach Angaben der Slowenen ein Angebot, das sie von Dinamo Zagreb erhalten haben wollen.

Das Beschwerdeverfahren des 1. FC Köln vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) hat derweil bereits begonnen. Im Januar 2022 verpflichtete der FC den slowenischen Mittelstürmer Jaka Cuber Potocnik, der tags zuvor seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana gekündigt hatte – ohne triftigen Grund, wie der Fußball-Weltverband (Fifa) später urteilte. Weil der FC den Spieler anschließend unter Vertrag nahm, bestrafte das Fifa-Tribunal den Klub als Anstifter, wofür die Regularien eine Sperre von zwei aufeinander folgenden Transferperioden vorsehen.

Der 1. FC Köln als aufnehmender Verein hätte hinterher beweisen müssen, den Spieler nicht angestiftet zu haben – was praktisch nicht möglich ist, jedoch einer Logik folgt: Artikel 17, Abs. 4 des Fifa-Reglements soll Vereine dringend davon abhalten, Spieler mit ungeklärter Vertragslage unter Vertrag zu nehmen.

Die abschreckende Wirkung verfing beim 1. FC Köln offenbar nicht, wo laut Gesprächsprotokoll vom 31. Januar 2022 eine prominent besetzte Runde zusammenkam und sich letztlich entschied, Potocnik trotz des Risikos zu verpflichten. Eines Risikos, das man dem Vernehmen nach im Bereich einer Geldstrafe von 300 000 Euro ansetzte. Wer diese Summe in die Welt gesetzt hat, ist unbekannt. Aus den Regularien der Fifa ergibt sich die Zahl jedenfalls nicht.

Treffen am 30. August im Geißbockheim endete ohne Lösung

Aber sie wäre eine Erklärung dafür, dass FC-Geschäftsführer Christian Keller am 30. August das Treffen mit den Vertretern Olimpija Ljubljanas im Geißbockheim enden ließ, ohne eine Lösung gefunden zu haben. Dem Vernehmen nach forderten die Emissäre des designierten slowenischen Meisters eine Summe im Bereich von einer Million Euro, möglicherweise aufgeteilt auf mehrere Tranchen.

Christian Dollinger, Anwalt aus München, war mit Ljubljanas Klub-Eigner Adam Delius angereist, um eine Lösung zu finden. Olimpija hatte zuvor einen „Letter of Interest“ präsentiert, in dem ein Vermittler das Interesse des kroatischen Klubs Dinamo Zagreb ausrichtet, Potocnik für 2,5 Millionen Euro unter Vertrag nehmen zu wollen.

Das Hauptquartier des Internationalen Sportgerichtshofs (Cas) im schweizerischen Lausanne

Das Hauptquartier des Internationalen Sportgerichtshofs (Cas) im schweizerischen Lausanne

Diesen Brief wollte Ljubljana offenbar als Marktsignal verstanden wissen, nicht als Forderung. Der Spieler war zu diesem Zeitpunkt längst in Köln, man wollte nun eine „angemessene Kompensation“, wie es im Urteil heißt, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Der FC bot dem Vernehmen nach rund 100.000 Euro plus die obligatorische Ausbildungsentschädigung von rund 70.000 Euro, die der FC den Slowenen auch weiterhin schuldig ist.

Eine Woche später forderte Ljubljana ein „faires“ Angebot, auf derlei Verhandlungen wollte sich Köln jedoch nicht einlassen. Schon im Juli hatte Ljubljana die Klage bei der Fifa eingereicht und den Kölnern damit zu verstehen gegeben, wie ernst man es meinte. Olimpija spielte mit offenen Karten, doch der FC ließ die letzten Fristen verstreichen. Die Sache ging vor das Fifa-Tribunal.

1. FC Köln verliert Prozess krachend und stellt sich neu auf

Im mit 0:3 Richterstimmen krachend verlorenen Prozess vor dem Fifa-Tribunal wurde der FC von der Münchner Kanzlei Lentze Stopper vertreten. Nun haben sich die Kölner neu aufgestellt und in der Schweiz Cas-erfahrene Anwälte verpflichtet. Die Ausgaben für die Rechtsberatung steigen damit weiter; Schweizer Anwaltskanzleien gelten als nicht gerade günstig.

Und auch der Prozess selbst vor dem Cas sorgt für Kosten: Zunächst muss eine Partei 1000 Schweizer Franken hinterlegen, um eine Berufung zu registrieren. Die weiteren Kosten bemessen sich am Streitwert, den der Cas im Falle des 1. FC Köln wohl festlegen wird.

Zwar geht es auch um die 51.750 Euro Strafe plus Zinsen, zu denen Potocnik und der FC verurteilt wurden. Allerdings schmerzt die Kölner vor allem die Transfersperre, die gewaltige Schäden auslösen könnte: Mittelfristig droht der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit.

Köln muss hohe Prozesskosten tragen – Schaden auf dem Transfermarkt

Zumal der Schaden bereits eingetreten ist: Gespräche mit im Sommer ablösefreien Spielern laufen in diesen Tagen, doch diese Spieler werden sich im Fall mehrerer Angebote kaum für die Ungewissheit entscheiden, die Köln derzeit bietet. Zumal die Verträge beim 1. FC Köln mit aufschiebender Wirkung geschlossen werden: Die Papiere gelten wie im Fall des bereits verpflichteten Linksverteidigers Leart Paqarada (28) erst, wenn eine Spielberechtigung vorliegt. Und das wird nicht passieren, sollte das Urteil Bestand haben.

Die Verwaltungskosten liegen bei einem Streitwert von bis zu 50 000 Franken bei bis zu 2000 Franken. Von einer Million bis 2,5 Millionen Euro ist mit rund 10.000 Euro zu rechnen. Die maximale Gebühr beträgt 25.000 Franken.

Auch die Anreise der Richter muss bezahlt werden. Der Cas gibt sich jedoch bescheiden: Zwar reisen die Cas-Richter im Zug in der Ersten Klasse. Doch Flugreisen von weniger als 2500 Kilometern werden in der Economy absolviert. Hotel-Aufenthalte werden bis zu einer Grenze von 350 Euro pro Übernachtung übernommen.

Bleiben die Honorare für die Richter selbst: Jede Streitpartei benennt ihren eigenen Richter, je nach Streitwert rechnen die Richter Gebühren zwischen 300 und 500 Franken ab. Jede Partei trägt außerdem die Kosten für ihre eigenen Zeugen, Sachverständigen und Dolmetscher. In der Regel liegt es im Ermessen der Richter, nach Abschluss des Prozesses der siegreichen Partei einen Zuschuss zu ihren Kosten zu gewähren.

Doch teuer wird es so oder so – abgesehen von den Schwierigkeiten auf dem Transfermarkt und dem Imageschaden, den die Kölner bereits erlitten haben.