Köln – Dem 1. FC Köln steht eine juristische Auseinandersetzung mit seinem Mediendirektor Tobias Kaufmann bevor. Vor zwei Wochen hatte Präsident Werner Wolf (64) anlässlich des virtuellen Mitgliederstammtischs öffentlich gemacht, dass der FC sich von seinem Abteilungsleiter trennen werde.
„Herr Kaufmann hat in den vergangenen sieben Jahren viel für unseren Klub geleistet. Das war eine Entscheidung, die beiden Seiten nicht leicht gefallen ist, aber sie ist gefallen. Herr Kaufmann wird uns verlassen“, sagte Wolf.
Kaufmanns Qualität habe nicht gereicht
Aus dem Verein war anschließend zu hören, der neue Vorstand habe sich von Kaufmann qualitativ nicht angemessen vertreten gefühlt, man habe keine Vertrauensbasis zum Kommunikationschef gefunden. Ein rechtlich relevanter Kündigungsgrund ist das allerdings nicht. Was zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung klang, war zum Zeitpunkt der Verkündung längst nicht vollzogen.
Zunächst war Kaufmann nur freigestellt, erst in dieser Woche ging ihm die schriftliche Kündigung zu – eine Kündigung allerdings, in der keine Gründe für die Trennung genannt wurden. Das bestätigte Kaufmanns Anwalt Volker Görzel am Mittwoch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Mein Mandant liebt den Verein und möchte seinen Arbeitsvertrag erfüllen, ihm sind auch keine Gründe mitgeteilt worden, die eine Kündigung rechtfertigen würden“, sagt Görzel.
Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Köln
Kaufmann reichte umgehend eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Köln ein, dem 44-Jährigen geht es darum, an seinen Arbeitsplatz im Geißbockheim zurückzukehren. Das dürfte wohl auch den Geschäftsführern Alexander Wehrle und Horst Heldt recht sein, die Kaufmanns direkte Vorgesetzte sind – und die sich lange gegen die Kündigung ihres langjährigen Mitarbeiters gewehrt haben.
Grundsätzlich ist Kaufmann nicht Angestellter des 1. FC Köln e.V., dessen Vorstand Werner Wolf ist. Als Gesellschafter der GmbH hat Wolf allerdings die Möglichkeit, die Geschäftsführer direkt anzuweisen, einem Mitarbeiter zu kündigen. Hätten sich Wehrle und Heldt noch intensiver gewehrt, hätten sie also ihre Jobs aufs Spiel gesetzt – gleichzeitig wäre der Vereinsvorstand das Risiko eingegangen, kurz vor dem Saisonstart in einer der schwierigsten Phasen der Klubgeschichte ohne Geschäftsführung dazustehen.
Wehrle muss Stimmung aufhellen
Unabhängig vom Ausgang der Klage wird Alexander Wehrle nun versuchen müssen, die Stimmung im Geißbockheim wieder aufzuhellen. Ein Klima, in dem Mitarbeiter sich ihrer Jobs nicht sicher sein können und dem Geschäftsführer offensichtlich die Möglichkeit fehlt, einen solchen Vorgang zu verhindern, stellt den inneren Zusammenhalt auf eine schwere Probe. Nach Kaufmanns Freistellung sollen sich mehrere Leitende Mitarbeiter über den Vorgang beklagt haben.
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Für Kaufmann gibt es nun mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich könnte ihn der FC einfach an seinen Arbeitsplatz zurückkehren lassen. Eine Variante wäre, dass Kaufmann weiter bezahlt, jedoch nicht mehr beschäftigt wird – ein nicht nur im Fußball nicht ganz ungewöhnlicher Vorgang, den Kaufmann allerdings nicht favorisiert, schließlich hängt er an seiner Aufgabe. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Abfindung, die es je nach Ausgang der Kündigungsschutzklage zu verhandeln gelte – feste Sätze sieht das Gesetz nicht vor.