Köln – Das 9-Euro-Ticket ist beschlossene Sache: Seit Montag, 23. Mai, wird es verkauft. Das Nahverkehrsticket ist als einmalige Sondermaßnahme Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung, um die Menschen bei den gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreisen finanziell zu entlasten.
Doch was auf die Verkehrsunternehmen in NRW und ganz Deutschland zwischen dem 1. Juni und dem 31. August zukommt, lässt sich nur schwer vorhersagen. Der Fahrgastverband Pro Bahn fordert ein Verbot der Mitnahme von Fahrrädern auf bestimmten Strecken. Der Nahverkehr Rheinland (NVR) dagegen hält das für übertrieben.
Was müssen Bahnfahrer beachten, wenn sie das 9-Euro-Ticket nutzen wollen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Es gilt in ganz Deutschland vom 1. Juni bis zum 31. August, jeweils immer bis zum Monatsende. Der Kauf ist jederzeit möglich. Ein Ticket, das beispielsweise am 14. Juni gekauft wird, kann dann bis zum 30. Juni genutzt werden.
Wo kann man es kaufen?
Der Kauf soll digital über die Apps der Verkehrsunternehmen sowie über einen eigens eingerichteten Online-Ticketshop möglich sein. Zudem soll es auch vor Ort in Kundenzentren und voraussichtlich auch an Fahrscheinautomaten erhältlich sein.
Video: So funktioniert der Kauf des 9-Euro-Tickets in der KVB-App
Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) bieten seit 23. Mai das 9-Euro-Ticket an. Es lässt sich auch digital über die App der KVB kaufen.
Mit welchen öffentlichen Verkehrsmitteln darf ich fahren?
Das 9-Euro-Ticket gilt bundesweit in allen Verkehrsverbünden und bei allen Nahverkehrsunternehmen. Man darf damit alle Fahrzeuge des Nahverkehrs nutzen, also Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpress-Züge der zweiten Klasse.
Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr, also in ICE, IC oder EC-Züge. Auch private Anbieter im Fernverkehr wie der Flix-Train sind ausgeschlossen.
Muss ich für jeden Monat ein neues Ticket kaufen?
Ja. Es verlängert sich nicht automatisch und gilt vom Kauftag an grundsätzlich bis zum Monatsende. Für den kompletten Zeitraum muss also dreimal jeweils ein 9-Euro-Ticket gekauft werden.
Kann ich es als Pendler, der schon ein Abo-Ticket hat, auch nutzen?
Ja. Die Verkehrsunternehmen werden ihre Abo-Kunden darüber informieren, wie der finanzielle Ausgleich erfolgen wird. Im ursprünglichen Geltungsbereich des Abo-Tickets bleiben Mitnahmeregelungen und Regelungen zur Übertragbarkeit weiterhin bestehen. Außerhalb des Gebiets wird das Abo-Ticket als normales 9-Euro-Ticket betrachtet, sodass es hier als persönlicher Fahrschein der 2. Klasse ohne erweiterte Regelungen gilt.
Kann man mit dem 9-Euro-Ticket auch Fahrräder oder Hunde mitnehmen?
Nein. Mitnahmeregelungen sind im 9-Euro-Ticket nicht enthalten - weder für weitere Personen noch für Fahrräder oder Hunde. Deshalb muss für Räder oder Hunde extra bezahlt werden. Der Fahrgastverband Pro Bahn befürchtet bereits ein Chaos in den Zügen des Nahverkehrs ab 1. Juni.
Wie sieht man das beim Nahverkehr Rheinland (NVR)?
Man könne nicht genau vorhersagen, wie groß die Nachfrage nach dem 9-Euro-Ticket sein wird, sagt NVR-Sprecher Holger Klein. „Ein vergleichbares Angebot hat es ja noch nie gegeben.“ Die Auslastung der Regionalzüge liegt nach seinen Angaben beim NVR wegen der Corona-Pandemie immer noch 20 bis 25 Prozent unter dem Wert von 2019. Da ein Großteil des Aktionszeitraums in die Sommerferien falle, gehe man davon aus, dass der Ansturm zu bewältigen sei.
Beim NVR wird man deshalb auch kein Mitnahmeverbot für Fahrräder aussprechen. „Sollte es auf einzelnen Strecken zum Beispiel an den Wochenenden zu Problemen kommen, sind die Zugbegleiter berechtigt, die Mitnahme von Rädern zu untersagen“, so Klein.
Werden bei hoher Nachfrage zusätzliche Züge eingesetzt?
Auf einigen Strecken zum Beispiel im Aachener Raum oder in der Eifel sei das denkbar, so der NVR-Sprecher. „Wir haben allerdings nur sehr geringe Fahrzeugreserven, so dass das wohl eher die Ausnahme bleiben wird.“
Wer gleicht die fehlenden Einnahmen aus dem 9-Euro-Ticket aus?
Bund und Land wollen das mit Mitteln aus dem Corona-Rettungsschirm tun. NRW stellt dafür 300 Millionen Euro zur Verfügung.