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Verdi-Warnstreiks13.500 Flugpassagiere in Köln/Bonn betroffen

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Am Montag müssen sich Passagiere an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn auf Flugausfälle einstellen. Verdi hat Beschäftigte zu Warnstreiks aufgerufen.

Am Montag müssen sich Passagiere an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn auf Flugausfälle einstellen. Verdi hat Beschäftigte zu Warnstreiks aufgerufen.

Die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf wurden von den Streiks der Gewerkschaft Verdi hart getroffen. Welche Rechte die geprellten Passagiere haben.

An den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf sind 24-Stunden-Warnstreiks von Beschäftigten im öffentlichen Dienst angelaufen. In Köln/Bonn fielen am Montag 106 von 168 geplanten Starts und Landungen aus, wie der Flughafen am Morgen mitteilte. Weitere Verzögerungen, Ausfälle oder Umleitungen seien nicht ausgeschlossen. Der Ausstand hatte am Sonntagabend begonnen.

Die Terminals blieben bereits am Abend sowie im Laufe des Tages bis auf wenige Reisende nahezu leer. Die Airlines hatten rund zwei Drittel der Flüge vorab entweder annulliert oder zu anderen Flughäfen umgeleitet. „Betroffen waren insgesamt rund 13.500 Reisende, die heute ursprünglich in Köln/Bonn starten oder landen sollten. Sie wurden vorab von den Fluggesellschaften informiert und traten daraufhin die geplante Reise zum Airport gar nicht erst an“, hieß es vom einem Sprecher des Flughafens.

Am Flughafen Düsseldorf begann der Warnstreik um drei Uhr am Montag, hier sollten nach Angaben vom Sonntag rund ein Drittel der im Streikzeitraum geplanten 334 Flüge ausfallen. „Aufrechterhalten wird ein Notbetrieb mit einem deutlich reduzierten Flugplan“, hieß vom Airport in der Landeshauptstadt. Beide Flughäfen riefen die Passagiere auf, sich vor der Anreise an den Flughafen bei ihrer Airline oder ihrem Reiseveranstalter nach dem Status ihrer Flüge zu erkundigen. Für Dienstag (25.02.) rechnet der Flughafen Köln/Bonn mit einem regulären Betrieb.

Verdi hat Beschäftigte zu Warnstreiks aufgerufen.

Verdi hat Beschäftigte zu Warnstreiks aufgerufen

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an beiden Flughäfen zum Streik aufgerufen hatte die Gewerkschaft Verdi. Hintergrund ist der aktuelle Tarifkonflikt für Beschäftigte bei Bund und Kommunen: Am Dienstag vergangener Woche war auch die zweite Entgeltrunde in Potsdam ergebnislos zu Ende gegangen. Verdi erklärte, die „Verweigerungshaltung“ der Arbeitgeber treffe auch die Beschäftigten auf den nordrhein-westfälischen Flughäfen hart. Sie arbeiten auf den Flughäfen etwa in der Verwaltung, beim Check-in, bei der Abfertigung von Flugzeugen, bei der Passagier- und Crewbeförderung und beim Gepäckhandling.

Verdi fordert acht Prozent mehr Geld, mindestens aber 350 Euro mehr pro Monat sowie höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten. Außerdem verlangt die Gewerkschaft drei zusätzliche freie Tage. Die dritte Runde der Tarifverhandlungen soll am 14. März stattfinden.

Bei Streiks keine Entschädigung

Leidtragende bei Luftfahrtstreiks sind vor allem die Fluggäste, aber welche Rechte haben sie bei einem Arbeitsausfall? „Führen Streiks zu kurzfristigen Annullierungen der Flüge oder zu großen Verspätungen, sind die Airlines verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren. Will man lieber sein Geld zurückerhalten, statt an das geplante Ziel zu kommen, können Passagiere stattdessen eine Ticketrückerstattung verlangen“, so die Einschätzung der Fluggastrechtsexpertin Feyza Türkon des Juristen-Portals Flightright.

„Bei Streiks, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaften entziehen, wie bei den aktuellen Verdi-Streiks in verschiedenen deutschen Städten, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung“, so Türkon.

Fluggesellschaften seien aber auch in solchen Fällen dazu verpflichtet, ihren Passagieren unverzüglich einen Ersatztransport zu organisieren und müssten dabei ihre eigenen, aber auch Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindung prüfen. „Sollte die schnellstmögliche Beförderung erst etliche Stunden nach dem Ende des Streiks möglich sein, können Flugreisende daher im Einzelfall trotzdem Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben“, sagt Türkon. (mit afp)