Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bietet jetzt eine Anlaufstelle in Euskirchen eine „Beratung vor Ort“ an, die eine Lotsenfunktion im Dschungel der Angebote übernimmt.
Angebot in EuskirchenLVR startet Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung
Viele Behörden, Stellen, Einrichtungen und Verbände kümmern sich um Menschen mit Behinderung. Das Angebot der Unterstützungsmöglichkeiten und Eingliederungshilfen kann da schnell unübersichtlich werden. Die Folge ist erheblicher Beratungsbedarf für Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige, Vertrauenspersonen und Betreuer.
Deshalb bietet der Landschaftsverband Rheinland (LVR) jetzt mit einer Anlaufstelle in Euskirchen eine „Beratung vor Ort“ an, die eine Lotsenfunktion übernimmt. Das dortige Beratungsteam sucht dann entweder Hilfe bei den zuständigen Stellen des Landschaftsverbands selbst, oder es vermittelt die Ratsuchenden an andere Stellen. Seitdem am 1. Januar 2020 die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten ist, hat der Landschaftsverband Rheinland den gesetzlichen Auftrag zu dieser Beratung und Unterstützung.
Büro soll „Brücken bauen“
Diese Beratungen führen Fallmanager(innen) des Dezernats Kinder, Jugend und Familie für Minderjährige sowie das Dezernat Soziales für Erwachsene durch. Um die Wege für Beratungssuchende möglichst kurz zu machen, hat der LVR in allen 26 Gebietskörperschaften derartige Büros eingerichtet. In Euskirchen ist dieses im Gebäude am Eifelring 45-49 untergebracht.
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Melanie Sewell, Abteilungsleiterin für die Region Euskirchen, stellte im Euskirchener Kreishaus mit ihren Kolleginnen und Kollegen das Angebot „Beratung vor Ort“ Vertretern der Einrichtungen vor, die in der Eingliederungshilfe aktiv sind. Es gehe nicht darum, Institutionen zu ersetzen, sondern als Träger der Eingliederungshilfe „Brücken zu bauen“ und die Menschen an die richtigen Stellen und Leistungsträger zu vermitteln.
Der Beratungsbedarf ist vielseitig:
Ob Fragen zu notwendigen Leistungen, zum selbstständigen Leben, zur Alltagsgestaltung oder zu Anträgen: Die Fallmanager(innen) bieten kostenlose Hilfestellungen, auch über das Leistungsspektrum des LVR hinaus. Das gilt sowohl für Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen als auch für Kinder im Vorschulalter, die wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege sowie in der Frühförderung benötigen.
Das gilt aber auch für Kinder und Jugendliche, die in einer Pflegefamilie oder einer Wohneinrichtung leben oder ein Internat besuchen. Eltern können sich vor Ort zu den zahlreichen Fördermöglichkeiten, die sich für Kinder bis zum Schuleintritt bieten, beraten lassen und einen Antrag auf Eingliederungshilfe für ihre Kinder stellen. Der LVR will auf diese Weise daran mitwirken, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern, mehr Selbstbestimmung zu erreichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu stärken.