Dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zufolge ist eine Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks wie vom Verein gewünscht rechtlich fragwürdig.
Die Umweltschützer berufen sich auf den Landschaftsschutz im Regionalplan.
Köln – Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat am Dienstag bei einer Pressekonferenz die Ansicht vertreten, dass der 1. FC Köln das Geißbockheim und die umliegenden Trainingsplätze im Äußeren Grüngürtel niemals hätte bauen dürfen. Darüber hinaus sei es rechtlich fragwürdig, den Rhein-Energie-Sportpark wie von dem Club gewünscht im Bereich der Gleueler Wiese um drei weitere Kunstrasenplätze und ein Leistungszentrum zu erweitern.
Die Stadtverwaltung hatte im Juli 2018 bei der zuständigen Bezirksregierung die Durchführung eines sogenannten Zielabweichungsverfahren beantragt. Dabei handelt es sich um Instrument, dass es möglich macht, vom Regionalplan abzuweichen. Das wiederum wertet Helmut Röscheisen vom BUND-Vorstand der Kreisgruppe Köln als Eingeständnis, dass die vom FC geplante Bebauung eigentlich nicht möglich ist. Im Regionalplan sei die Gleueler Wiese eindeutig als Bereich zum Schutz der Landschaft und der Erholung sowie zum Grundwasser- und Gewässerschutz vorgesehen. Die geplanten Baumaßnahmen würden diese Nutzung jedoch verhindern.
„Die Stadt versucht, das Geißbockheim, die bestehenden Trainingsplätze und auch die neuen Kunstrasenplätze und das Leistungszentrum rechtssicherer zu machen als bislang“, sagt Röscheisen. Eigentlich sei allen klar, dass der FC den Grüngürtel nicht nach und nach hätte zubauen dürfen.
Die Bezirksregierung muss das Zielabweichungsverfahren nun prüfen. Dabei werden auch Umwelt- und Naturschutzvereinigungen wie der BUND einbezogen. „Sollte die Bezirksregierung den Antrag der Stadt ablehnen, wäre die Rechtsunsicherheit noch größer als ohnehin schon“, sagt Röscheisen. „Wir wollen den FC aber nicht aus dem Grüngürtel vertreiben.“ Er hoffe darauf, dass sich alle Beteiligten einigen könnten.
Der BUND schlägt vor, zu prüfen, ob sich die bereits vorhandenen Trainingsplätze nicht optimierter nutzen ließen. Alternativ sei auch ein Neubau in Marsdorf eine Option. Eine Klage wollen die Naturschützer nach Möglichkeit vermeiden. Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen verfügen allerdings über ein Klagerecht, sobald ein Bebauungsplan aufgestellt wurde. „Wenn ein Plan aufgestellt wird, der nicht die Anforderungen des Landschaftsschutzes erfüllt, prüfen wir das“, sagt BUND-Landesvorsitzender Holger Sticht.
Eine besondere Gefahr gehe von Nanopartikeln aus, die aus dem Kunstrasen mit Gummigranulaten in das Grundwasser gelangten, sagt Röscheisen. Die Bebauung der Gleueler Wiese werde zudem eine bislang vorhandene Frischluftschneise unterbrechen und das Klima des gesamten Kölner Stadtgebietes beeinträchtigen. Darüber hinaus ginge der Lebensraum für Greifvögel, geschützte Fledermausarten und Insekten verloren.