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C&A schießt gegen KaufhofOffensiver Preiskampf in der Kölner Innenstadt

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Das umstrittene Plakat hängt im Schaufenster der C&A-Filiale Schildergasse.

Köln – Ein XXL-Plakat im Schaufenster der „C&A“-Filiale Schildergasse sorgt für Aufsehen: Erstmals greift der Düsseldorfer Konzern den nahe gelegenen Kölner Kaufhof direkt an: Bei uns sind die gleichen Damen-Daunenjacken 20 Euro preiswerter! Der Einzelhandelsverband NRW sieht darin eine neue Eskalation im Kampf um die Kunden.

Vergleichende Werbung ist in Köln nicht neu, in dieser Aggressivität aber schon: Bei Galeria Kaufhof Steppjacke 49 Euro. Bei C&A 29 Euro. „Gleicher Style, ungleich günstiger“ wird da plakatiert. Für Jörg Hamel (57), Sprecher des Einzelhandelsverbandes NRW, wirft diese Reklame ein Schlaglicht auf den Existenzkampf der Textilriesen.

Extreme Konkurrenz

„Die Konkurrenzsituation auf dem Markt hat sich extrem verschärft. Denn neben dem boomenden Onlinegeschäft machte auch der lange Sommer und der warme Oktober dem Einzelhandel zu schaffen. Das Plakat zeigt, wie schlecht die Geschäfte laufen“, sagt er dem „Express”.

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Symbolhaft dafür steht eben diese Steppjacke, die identisch gefüttert (90 % Daunen, 10 % Federn, jeweils Eigenmarke Canda bzw. Manguun) offenbar noch in Massen zu haben ist und für 20 Euro weniger jetzt die Kundschaft auf die andere Seite der Schildergasse ziehen soll.

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Das umstrittene Plakat hängt im Schaufenster der C&A-Filiale Schildergasse.

Bei C&A könnten aber noch weitere Kampagnen folgen: „Wir testen ständig neue Werbeformate und Möglichkeiten der Kundenansprache“, so ein Sprecher. „Mit diesem Poster möchten wir die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass sie vergleichbare Qualität bei C&A zu günstigeren Preisen bekommen können.“

Das sagt der Jurist

Rechtsanwalt und Markenrechts-Experte Steffen Wilde: „Vergleichende Werbung ist zulässig, aber in der Regel eher unattraktiv. Zur zulässigen Gestaltung muss ein objektiver Vergleich zwischen Waren derselben Zweckbestimmung vorgenommen werden. Das ist hier der Fall.

Das Ergebnis ist aber oft ein nüchterner Vergleich, der selten als Werbung gewollt ist.“ Untersagt wurde vom Landgericht Köln bereits vergleichende Werbung von Ryanair mit Lufthansa-Ticketpreisen. Der Kölner REWE-Konzern warb bereits legal für „Ja“-Lebensmittelprodukte, mit denen man sich den Weg zum (ungenannten) Discounter sparen könne. (red)