Erdogan-Demo in KölnWarum darf jeder demonstrieren?
Köln – Demonstrationen für und gegen ausländische Staats-Chefs gehören zur Versammlungsfreiheit. Am Sonntag gibt es in Köln beides.
Rund 10.000 Anhänger des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wollen nach dem gescheiterten Militärputsch ihre Unterstützung demonstrieren. Dagegen wollen die Jugendverbände von SPD, Grünen, FDP und Linken unter dem Motto „Erdo-Wahn stoppen“ die autoritäre Reaktion des türkischen Präsidenten kritisieren.
Warum ist die Versammlungsfreiheit wichtig?
Die Versammlungsfreiheit ist ein Recht, das vor allem Minderheiten schützt. Durch Kundgebungen auf der Straße können sie auch Themen und Positionen, die nicht im Parlament oder in Talkshows vertreten sind, auf die gesellschaftliche Tagesordnung setzen. Das Bundesverfassungsgericht hat oft betont, dass das Demonstrationsrecht für die Demokratie „schlechthin konstituierend“ ist.
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Wer genehmigt Demonstrationen?
Demonstrationen müssen vom Staat nicht genehmigt werden. Die Veranstalter müssen sie nur vorher anmelden, damit die Polizei Risiken prüfen und den Verkehr regeln kann.
Das gleiche gilt für Gegendemonstrationen. Inhaltlich darf der Staat keine Bewertung der Demonstration vornehmen. Das heißt: Regierungskritische Versammlungen dürfen nicht schlechter behandelt werden als Jubelmärsche für Angela Merkel und Hannelore Kraft.
Können sich auch Ausländer auf die Versammlungsfreiheit berufen?
Das Grundrecht ist im Grundgesetz zwar nur „Deutschen“ gewährt, allerdings können sich Ausländer auf die „allgemeine Handlungsfreiheit“ stützen.
In der Praxis macht das keinen Unterschied, denn das Versammlungsgesetz garantiert „jedermann“ das Recht, öffentliche Versammlungen zu veranstalten und daran teilzunehmen.
Eine Unterscheidung zwischen Deutschen und Ausländern wäre auch unpraktikabel, wie das kommende Wochenende zeigt. Auf beiden Seiten werden sowohl Deutsche, Türken als auch deutsch-türkische Doppelstaatler demonstrieren.
Wann kann eine Versammlung verboten werden?
Das Verbot einer Demonstration ist im wesentlichen lediglich dann möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unfriedlichen Verlauf der Versammlung gibt. Zu einem Verbot können dabei aber schlussendlich nur Straftaten der eigentlichen Teilnehmer führen.
Wenn die Gewalt von den Gegendemonstranten ausgeht, muss die angegriffene Kundgebung von der Polizei geschützt werden.
Was gilt, wenn die Polizei überfordert ist?
Nur im Extremfall kann die Polizei eine umstrittene Versammlung wegen „polizeilichen Notstands“ absagen. Falls die örtlichen Polizeikräfte nicht ausreichen, muss eben Verstärkung angefordert werden.
Als milderes Mittel für ein Verbot sind auch Auflagen möglich. Dabei können die Behörden zum Beispiel vorschreiben, dass es nur eine stationäre Kundgebung ohne Demonstrationszug geben darf. Als Auflage kann die Polizei auch einen anderen Verlauf der Demoroute anordnen.