Der Wirbel um den SPD-OB-Kandidaten Torsten Burmester hält an. Jürgen Roters hat für den Vorgang kein Verständnis. Man hätte eine Regelung finden können. 2015 sei ihm das auch gelungen.
Wirbel um SPD-Kandidat BurmesterRoters lehnte 2015 Rekers Wunsch nach Sonderurlaub ab
In der Kölner SPD hält der Unmut über den Umgang des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit dem Oberbürgermeister-Kandidaten Torsten Burmester an. „Dass die Bewerbung für ein öffentliches Amt als Grund herangezogen wird, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, sehe ich mit großer Sorge“, sagte am Mittwoch der Fraktionsvorsitzende Christian Joisten. Es sei „sehr ehrenwert, dass sich in diesen herausfordernden Zeiten Menschen bereiterklären, für ein öffentliches Amt zu kandidieren und die Demokratie zu stärken.“
Burmester war am Montag vom DOSB von seinem Amt als Vorstandsvorsitzender abberufen worden. Bereits am Tag der Bekanntgabe seiner Kandidatur vor knapp drei Wochen hatte der DOSB öffentlich gemacht, Burmesters Posten neu besetzen zu wollen. Der Grund scheint tatsächlich dessen Engagement auf kommunaler Ebene zu sein. Aktuell dürfte es arbeitsrechtlich noch um eine nicht unerhebliche Summe gehen, die diese überstürzte Trennung den Dachverband wohl kosten wird. Dem Vernehmen nach war Burmesters Vertragsverlängerung bis 2029 gerade erst in Kraft getreten. Es wird erwartet, dass DOSB-Präsident Thomas Weikert dazu bei der Mitgliederversammlung des Verbands am Samstag in Saarbrücken wird Stellung nehmen müssen.
Henriette Reker war 2015 Sozialdezernentin und OB-Kandidatin
Mit seiner Forderung, dass die Kandidatur für ein kommunales Amt vonseiten eines Arbeitgebers im Sinne der Demokratie toleriert werden müsse, steht Joisten in der SPD nicht allein da. Dadurch drängt sich eine Nachfrage beim letzten Kölner SPD-Oberbürgermeister Jürgen Roters auf. Denn als die amtierende Oberbürgermeisterin Henriette Reker 2015 ihre erste Kandidatur bekannt gab, war Roters im Amt und sie als Sozialdezernentin bei der Stadt Köln beschäftigt.
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Der 75-Jährige äußerte sich wie seine Partei-Kollegen zum Umgang des DOSB mit Burmester: „Ich habe dafür kein Verständnis.“ Seiner Ansicht nach hätte man eine einvernehmliche Regelung finden müssen. Mit Henriette Reker sei ihm das 2015 gelungen, betonte Roters, trotz einer damals „nicht einfachen Situation im Flüchtlingsbereich“. Reker hätte noch „ein ganzes Päckchen an Resturlaub“ gehabt, das habe sie für den finalen Wahlkampf genommen. „Das ist alles harmonisch abgelaufen“, sagte Roters – erinnerte sich dabei aber auch an gewisse „parteipolitische Zwänge“. Rekers größter Kontrahent, das war damals der heutige SPD-Landtagsabgeordnete Jochen Ott, habe eine Freistellung „nicht so gern gesehen“, erklärte Roters.
Reker ließ ihren Anspruch auf Sonderurlaub per Gutachten prüfen
Was von Rekers Vize-Pressesprecherin Simone Winkelhog zu den Vorgängen von damals zu hören ist, klingt daher auch nicht ganz so harmonisch. Demnach hat Reker 2015 Sonderurlaub beantragt, dieser sei aber nicht genehmigt worden. Schließlich habe sie acht Wochen Erholungsurlaub nehmen dürfen, allerdings erst, nachdem sie Roters sehr konkret dargelegt habe, wie ihre Vertretung laufen würde.
Ihren möglichen Anspruch auf Sonderurlaub zur Wahlvorbereitung ließ Reker daraufhin per Gutachten prüfen. In der siebenseitigen Analyse heißt es am Ende: „Im Ergebnis ist deshalb geradezu zwingend davon auszugehen, dass Ihnen ungeachtet des Anspruches auf Bewilligung von Erholungsurlaub auch ein zweimonatiger Wahlvorbereitungsurlaub ohne Besoldung nach Maßgabe des Paragraf 74 Absatz zwei LBG NRW (Landesbeamtengesetz, Anmerkung der Redaktion) zusteht.“