Köln – Wenige Tage vor dem Sessionsstart hat die Stadt Köln am Freitag ein Regelpaket bekannt gegeben, mit dem am 11. November trotz steigender Infektionszahlen möglichst sicher Karneval gefeiert werden soll. Die Allgemeinverfügung wurde mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) abgestimmt. In der Altstadt und dem Kwartier Latäng wird streng kontrolliert.
11.11. in Köln: Zugang zu Heumarkt und Alter Markt nur mit 3G+
Der Zugang zum Heumarkt und dem Alter Markt ist nur mit 3G+ möglich. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss entweder einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Schnelltest, der maximal sechs Stunden alt sein darf. Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler.
Im abgegrenzten Bereich auf dem Heumarkt erlaubt die Willi-Ostermann-Gesellschaft den Zutritt nur mit 2G (geimpft, genesen). Dies gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch Künstlerinnen und Künstler sowie das Personal des Veranstalters.
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Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende und Beschäftige sind von den Kontrollen am Heumarkt und Alter Markt ausgenommen. Wer in dem Bereich wohnt, kann nach dem Vorzeigen seines Ausweises passieren. Wer dort arbeitet, kann sich in einem von der Willi-Ostermann-Gesellschaft eingerichteten Anliegerbüro einen Passierschein holen und ist so ohne Kontrolle zugangsberechtigt. Das Büro am Alter Markt 6 ist ab Samstag (6. November) geöffnet.
Aus Sicherheitsgründen sind im gesamten Bereich Handkarren, Bollerwagen und Ähnliches verboten.
Diese Maßnahmen gelten zur Sessionseröffnung rund um Zülpicher Straße
Auch im Zülpicher Viertel gilt die 3G+-Regel (geimpft, genesen, PCR-Test maximal 48 Stunden alt und Schnelltest maximal sechs Stunden). Ausgenommen sind auch hier Kinder unter sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler.
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Die Stadt Köln kontrolliert diesen Status vor dem Zutritt. Wer den Nachweis digital oder auf Papier bereithält, hilft den Durchfluss bei der Kontrolle zu beschleunigen. Beim Nachweis mit einem QR-Code werden keine persönlichen Daten gespeichert.
Bei Anwohnerinnern und Anwohnern reicht das Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments. Gewerbetreibende und deren Beschäftigte erhalten von der Stadt vorab Zugangsberechtigungen. Auch im Zülpicher Viertel dürfen keine Handkarren oder Bollerwagen mit in den abgesperrten Bereich genommen werden. (red)