Ein Beschäftigter in der Verwaltung des Erzbistums Köln soll im Besitz kinderpornografischer Inhalte sein. Das Erzbistum bestätigte die Razzia.
Vorwurf gegen MitarbeiterStaatsanwaltschaft durchsucht beim Erzbistum Köln – Verdacht auf Kinderpornografie
Die auf Cybercrime und kriminelle pornografische Inhalte im Internet spezialisierte Kölner Sonderstaatsanwaltschaft ZAC ist beim Erzbistum Köln zu einer Razzia angerückt.
Behördensprecher Christoph Hebbecker bestätigte entsprechende Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nach Hebbeckers Angaben gingen die Ermittler am vergangenen Donnerstag dem Verdacht des Besitzes und der Beschaffung kinderpornografischer Inhalte durch einen Angestellten des Bistums nach. Bei der Razzia am Arbeitsplatz sowie in der Privatwohnung des Verdächtigen, die nach Hebbeckers Worten „relativ unauffällig“ und ohne den Einsatz von Spezialkräften verlief, wurden digitale Endgeräte wie Computer, Laptop und Mobiltelefon des Verdächtigen beschlagnahmt. Diese sollen nun weiter ausgewertet werden.
Ein Sprecher des Erzbistums bestätigte die Durchsuchung. Er betonte, dass der Beschuldigte kein Priester und auch kein Mitarbeiter im seelsorglichen Dienst sei. Dem Vernehmen nach handelt es sich um einen Angestellten mit theologischer Ausbildung auf der mittleren Ebene der Bistumsverwaltung.
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Erzbistum: „Ergreifen alle gebotenen arbeitsrechtlichen Schritte“
„In dem Ermittlungsverfahren kooperiert das Erzbistum Köln vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft und ergreift alle gebotenen arbeitsrechtlichen Schritte“, so der Bistumssprecher weiter. Der erhobene Vorwurf sei dem Erzbistum bislang nicht bekannt gewesen.
Wie Hebbecker weiter ausführte, handelt es sich um Ermittlungen gegen einen einzelnen Beschuldigten. Das Erzbistum stehe „in keinem Zusammenhang zum Tatvorwurf“, sondern sei „schlicht und einfach der Arbeitgeber“, so Hebbecker. Wie die ZAC auf die Spur des Verdächtigen kam, wollte Hebbecker aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. „Ohne konkreten Fallbezug“ verwies er auf den regelmäßigen Datenaustausch mit US-Ermittlern.
Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) wurde 2016 als Hauptabteilung bei der Staatsanwaltschaft Köln eingerichtet. Sie ist nach Angaben des Justizministeriums in Düsseldorf die bundesweit größte Cybercrime-Einheit der Justiz. Ihr obliegen unter anderem herausgehobene Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität.
Seit Juli 2020 ist bei der ZAC NRW zudem die „Task Force zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien“ eingerichtet. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt sowie den örtlichen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte und auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder innerhalb kürzester Zeit nachgehen zu können.