Köln – Der Fall um den auf der Zülpicher Straße erstochenen Joel G. (†18) wird voraussichtlich den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigen. Der beschuldigte Jugendliche (17) wehrt sich gegen das vom Landgericht Köln verhängte Totschlag-Urteil von sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis. „Wir haben Revision eingelegt“, bestätigt Verteidiger Gottfried Reims.
Köln: Anwalt will schriftliches Urteil abwarten
Die 4. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Ulrike Grave-Herkenrath hatte den Angeklagten vor einer Woche verurteilt, so lange lief auch die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels. Laut Anwalt Reims wolle man nun zunächst das schriftliche Urteil abwarten und auf Rechtsfehler prüfen. Dann soll endgültig über den Gang zum BGH entschieden werden.
Dem 17 Jahre alten Angeklagten hatte eine noch höhere Strafe gedroht, nachdem die Staatsanwaltschaft ihn wegen Mordes angeklagt hatte. Im Laufe des Prozesses hatte sich aber herausgestellt, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht zu halten war. Der Beschuldigte war zuvor von einer Flasche am Kopf getroffen worden, die Stimmung am Tattag war also aufgeheizt.
Messerklinge traf Joel G. auf Herzhöhe
Obwohl er mit dem Flaschenschlag nichts zu tun hatte, wurde Amateurfußballer Joel G. zum Opfer. Der Angreifer hatte laut Urteil ein Messer gezogen und dieses Joel G. auf Herzhöhe in die Brust gerammt. Der Juniorenkicker des 1. FC Düren wurde in die nahe gelegene Uniklinik eingeliefert. Er erlag gegen 4 Uhr morgens, etwa anderthalb Stunden nach der Attacke, seinen schweren Verletzungen.
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Hintergrund der Auseinandersetzung soll ein vorhandener Konflikt zweier Jugendgruppen aus dem Norden und Süden Kölns gewesen sein, mit körperlichen Übergriffen bereits in der Vergangenheit. Zufällig sollen sich die Gruppen in der Tatnacht des 31. Juli vergangenen Jahres im Kwartier Latäng begegnet sein. Nach dem Flascheneinsatz soll es sehr unübersichtlich zugegangen sein.
Verurteilter Jugendlicher gilt als Intensivtäter
Zunächst hatte die Polizei den Cousin des eigentlichen Messerstechers im Visier, der wenige Tage in Untersuchungshaft gesessen hatte und schließlich wieder entlassen wurde. Zeugenaussagen und DNA-Spuren an der gefundenen Tatwaffe sollen den nun Verurteilten letztlich überführt haben. Rund eine Woche nach der Tat wurde der Jugendliche festgenommen, seitdem sitzt er in U-Haft.
Sollte die Strafe rechtskräftig werden, dann soll der Jugendliche dem Vernehmen nach im Gefängnis eine Ausbildung machen. Dann sei es realistisch, dass er im Anschluss daran wieder in die Freiheit entlassen werden könnte. Der 17-jährige türkische Staatsangehörige gilt als Intensivtäter, Polizei und Staatsanwaltschaft sollen in der Vergangenheit bereits 80 Mal gegen ihn ermittelt haben.