Im Prozess stand Aussage gegen Aussage. Doch die Richterin hielt die Schilderung des Zeugen für schlüssig genug für eine Verurteilung.
Streit um ein GerätUrteil: 3600 Euro Bußgeld wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Fitnessstudio
Steht in einem Prozess Aussage gegen Aussage, heißt es oft: im Zweifel für den Angeklagten. In einer Verhandlung um vorsätzliche Körperverletzung, die am Dienstag vor dem Kölner Amtsgericht stattfand, war es anders. Die Richterin hielt ebenso wie die Staatsanwältin die Aussage des mutmaßlichen Opfers für so glaubhaft, dass sie den Angeklagten verurteilte, obwohl er nicht müde wurde, seine Unschuld zu beteuern. Eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 60 Euro, also 3600 Euro soll er zahlen. Schon nach dem Plädoyer der Staatsanwältin hatte der 27-Jährige protestiert und angekündigt, er werde sich einen Rechtsanwalt nehmen.
Er behauptete, den Belastungszeugen überhaupt nicht zu kennen. Dieser sagte dagegen aus, er habe den Angeklagten häufig in einem Fitnessstudio in der Innenstadt gesehen, wo beide zu trainieren pflegen. Eines Tages sei es zum Streit um die Nutzung eines Geräts gekommen. Drei Wochen darauf, am Abend des 6. Juli 2023, sei der Angeklagte ihm mit zwei weiteren Männern in die Toilette des Studios gefolgt und habe ihm zwei heftige Schläge verpasst, den ersten ins Gesicht, den zweiten unters Kinn.
Nach zwei Schlägen ins Gesicht sei der Zeuge bewusstlos zu Boden gegangen
Er habe das Bewusstsein verloren und sei zu Boden gegangen. Andere Studiobesucher hätten ihn nach einer Weile gefunden und „aufgeweckt“. Ein Krankenwagen kam. Bleibende Schäden hat der 36-Jährige nicht davongetragen. Anzeige erstattete er, nachdem er den Jüngeren auf einem Instagram-Account identifiziert hatte und den Namen angeben konnte. Zu „100 Prozent“ habe er ihn wiedererkannt, sagte er.
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Nach Darstellung des Zeugen stellte er ihn ein paar Wochen später im Fitnessstudio zur Rede, allerdings ohne preiszugeben, dass er ihn inzwischen angezeigt hatte. Auf die Frage, warum er zugeschlagen habe, soll der Beschuldigte geantwortet haben, er habe sich bei jenem Streit „beleidigt“ gefühlt. Zu dessen Aussageverhalten vor Gericht sagte der Zeuge, vorhin auf dem Flur habe der Angeklagte ihm gegenüber unverhohlen geäußert, er werde behaupten, ihn nicht zu kennen.
„Alles, was er gesagt hat, stimmt nicht“, blieb der 27-Jährige ungerührt bei seiner Version. Es nutzte ihm nichts. Die Schilderung des Zeugen sei so detailreich wie schlüssig gewesen, befand die Amtsrichterin in der Urteilsbegründung. „Ich glaube nicht, dass er sich das alles ausgedacht hat. Dafür gibt es keinen Grund.“ Dem Angeklagten hielt sie zugute, dass er keine Vorstrafen hat, auch wenn er schon in Konflikt mit dem Gesetz geraten ist. Gegen ihn spreche die „Grobheit“ seiner Attacke. Ihm bleibe wie üblich die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.