Mitglieder der Gruppierung Letzte Generation verzichten in Zukunft auf Klebeaktionen. Das erklärten sie beim Prozess im Amtsgericht.
Letzte Generation in KölnAktivisten wollen sich nicht mehr festkleben – das stimmt die Richterin milde
Lange Staus und wütende Autofahrer durch auf der Straße klebende Klimaktivisten soll es in Köln nicht mehr geben. Fünf Mitglieder der Gruppierung Letzte Generation schlossen sich am Dienstag bei einem aktuellen „Klebeprozess“ im Amtsgericht der neuen offiziellen Agenda der Gruppe an, in Zukunft andere Mittel des Protestes zu wählen. Eine strafrechtliche Sanktion mit Urteil sah die Vorsitzende Richterin daher nicht mehr als notwendig an und stellte das Verfahren gegen Geldauflagen ein.
Köln: Fünf Aktivisten blockierten die Universitätsstraße
Vor rund einem Jahr hatten die Angeklagten die Universitätsstraße an der Kreuzung zur Bachemer Straße blockiert. Drei der Aktivisten hatten ihre Hände auf dem Asphalt festgeklebt, um Autofahrer an der Weiterfahrt zu hindern. Um eine Rettungsgasse zu ermöglichen, hatten sich zwei der Beschuldigten nicht festgeklebt. Laut Anklage wurde eine Aktivistin von alarmierten Polizisten weggetragen, eine weitere habe die Straße auf Aufforderung der Beamten freiwillig geräumt.
„Ich wurde auch weggetragen“, stellte eine der Angeklagten klar. Danach legte die 32-Jährige ein Geständnis ab. Sie habe sich an der Klebeaktion beteiligt, da ziviler Ungehorsam ein effektives Mittel sei, auf Missstände aufmerksam zu machen. Die von Menschen verursachte Klimaerwärmung stelle ein ernsthaftes Problem dar. „Ich war dabei und bin auch froh, dass ich das gemacht habe“, sagte ein weiterer Aktivist, der laut eigener Aussage schon an zahlreichen Klebeaktionen teilgenommen hatte.
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Kölner Aktivistin erhielt Gefängnisstrafe in Berlin
Als prominenteste Angeklagte saß abermals Caroline Schmidt auf der Anklagebank. Schmidt war zu zweifelhaftem Ruhm gelangt, nachdem ein Gericht in Berlin die Schulbegleiterin für mehrere Klebeaktionen zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt hatte. Gegen das Urteil ging Schmidt in Berufung. „Wir leben in einer nicht nachhaltigen Gesellschaft und müssen das ändern, wenn wir diese Welt für unsere Kinder und Enkel erhalten wollen“, erklärte die 42-jährige Aktivistin.
Für mehrere Angeklagte war es nicht der erste Auftritt vor dem Amtsgericht Köln. Doch der Termin am Dienstag war besonders. „Es gibt ja diese aktuelle Pressemitteilung“, sagte die Richterin. Darin hatte die Letzte Generation erklärt, ab März auf Klebeaktionen zu verzichten. Man wolle große „ungehorsame Versammlungen machen“, statt in Kleingruppen die Straßen zu blockieren. Dieses Kapitel ende. Die Letzte Generation will auch als Partei an den nächsten Europawahlen teilnehmen.
Verfahren eingestellt: Aktivisten zahlen Geldauflage
Die Richterin nahm die Presseerklärung zum Anlass, eine Einstellung des Verfahrens ohne Urteil ins Spiel zu bringen. Bisher hatten die meisten Aktivisten eine solch stille Erledigung als scheinbares Schuldeingeständnis ohnehin abgelehnt, nach Rücksprache mit Verteidiger Christian Mertens galt das nun aufgrund der neuen Agenda aber nicht mehr. Auf Nachfrage der Richterin erklärten alle Angeklagten, sich in Zukunft tatsächlich nicht mehr an Klebeaktionen zu beteiligen. Daraufhin wurde das aktuelle Strafverfahren eingestellt.
Die Aktivisten müssen nun Geldauflagen von 200 bis 300 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen, die sie selbst wählen durften. Darunter der Naturschutzbund „Nabu“ oder die Sozialistische Selbsthilfe Köln. Ein Angeklagter will lieber 30 Sozialstunden ableisten. Das Kölner Amtsgericht hatte noch etliche Verfahren rund ums „Klimakleben“ bis in den Sommer hinein terminiert. Diese könnten nun auch eingestellt werden – das würde die zuständige Gerichtsabteilung erheblich entlasten.