- Der Gereonshof ist Privateigentum, er steht den meisten Bürgern der Stadt Köln nicht zur Verfügung.
- Doch es gibt weitere große Areale in der Stadt, auf denen private Spielregeln gelten.
- Wir erklären, welche Plätze in Köln privates Eigentum sind – und was das bedeutet.
Köln – Zugangsbeschränkungen, Platzverweise, eigene Spielregeln für das, was auf Plätzen und Straßen stattfinden darf – das gibt es in Köln nicht nur im ehemaligen Gerling-Quartier.
Bei der Umwandlung großer innerstädtischer Areale in hochwertige Wohn- und Gewerbeviertel hat sich die Stadt auch im Falle des Mediaparks und des Rheinauhafens dafür entschieden, die Freiflächen privaten Gesellschaften zu überlassen.
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2015 sorgten Fahrverbote im Rheinauhafen für Taxis und das städtische Ordnungsamt für Diskussionen. Die „Rheinauhafen Verwertungsgesellschaft“, so der Name der Hafenverwalter, sperrte nachts die Fahrer des Taxirufs aus. Und das Ordnungsamt durfte nur noch zu bestimmten Zeiten in den Hafen, um zum Beispiel Gewerbe- und Gastronomiebetriebe zu kontrollieren. Im Vergleich zu dem, was nun am Gereonshof im Gerling-Areal passiert, klingt das nach Kleinigkeiten. Doch auch die sind Beispiele für ein grundsätzliches Problem, das Experten mit den Folgen der „Privatisierung des öffentlichen Raums“ beschreiben.
Private Eigentümer bestimmen die Regeln
Die Spielregeln im Gereonshof, Rheinauhafen und Mediapark bestimmen eben nicht mehr die Stadt, sondern private Eigentümer. Sie entscheiden, was auf den Plätzen passiert. Vor Jahren ging unter Obdachlosen das Gerücht um, sie müssten den Rheinauhafen meiden, weil sie dort vertrieben würden. Aktuelle Konflikte sind nicht bekannt, sagen Kölner Streetworkerinnen auf Anfrage.
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Die Debatten, die sich nun am Gereonshof entzünden, kennt man in anderen Städten längst. In New York hat man sogar ehemals öffentliche Parks privatisiert, in London tobt ein regelrechter Kampf um die Nutzung von Straßen, Plätzen und potenziellem Bauland. Der öffentliche Raum sei nur noch „ein Werkzeug, um Immobilienentwicklung zu erleichtern“, sagt der Stadtsoziologe David Madden über Entwicklung in der britischen Hauptstadt. Eigentlich sei die Stadt doch für die Menschen gemacht und nicht für Gebäude.
Privatisierungen im großen Stil
So schlimm ist es in Köln nicht. Doch auch hier ist in den vergangenen Jahrzehnten öffentlicher Raum in große Umfang privatisiert worden. Shopping-Malls, das Bahnhofsumfeld oder Straßen und Wege in größeren Neubaugebieten wie aktuell im Clouth-Gelände – Raum, der früher von der Stadt verwaltet wurde, unterliegt heute dem Hausrecht Privater. Das betrifft nicht nur Obdachlose oder Straßenmusiker.
Das Hausrecht schränkt auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein. Wer gegen die Arbeitsbedingungen eines Textileinzelhändlers protestieren will, kann das nicht in dem Einkaufszentrum tun, in dem er seinen Laden hat.