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AWB-Schreiben verblüfft KölnerWelche Bewohner müssen die Straße vor ihrer Tür reinigen?

Lesezeit 3 Minuten
Friedrich Bensch steht vor seinem Haus in Köln-Dünnwald.

Ende Januar 2023 erfuhr Friedrich Bensch in einem Schreiben der AWB zum ersten Mal von den Reinigungspflichten für Fahrbahnen.

Manche Kölner sind verpflichtet, die Straße vor ihrer Tür zu reinigen. Die AWB erklärt, wer wofür zuständig ist und welche Strafen drohen.

Was Friedrich Bensch Ende Januar in seinem Briefkasten fand, verblüffte ihn. Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln informierten ihn über seine vermeintlichen Reinigungspflichten als Anlieger: Über den Gehweg hinaus sei auch die Straße vor seinem Grundstück zu reinigen – jede Woche.

In den zehn Jahren, in denen er in Köln-Dünnwald wohnt, habe er noch nie von dieser Pflicht gehört. Zunächst vermutete er, das Schreiben sei eine Fälschung. Er wandte sich als Erstes an die nächstgelegene Polizeibehörde. Dort erfahre man auch zum ersten Mal davon, dass Anlieger selbst die Straße reinigen müssen, berichtet Bensch.

Nicht alle Kölner müssen Gehweg und Straße reinigen

„Für die Reinigung muss ich ja in den fließenden Verkehr eingreifen. Was passiert denn, wenn ich einen Unfall verursache? Wer kommt dann für Kosten auf, die daraus folgen?“, fragt der Grundbesitzer.

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Auf Anfrage bestätigt eine AWB-Sprecherin, dass das Unternehmen jährlich in einem Schreiben über die Reinigungspflichten informiert. Als Beilage zum Gebührenbescheid der Stadt Köln ginge das Schreiben an alle Eigentümer, sagt Cordula Beckmann. Jedoch betrifft die Reinigungspflicht nicht alle Eigentümer. Wer selbst reinigen muss und wo stattdessen die AWB zuständig ist, beantwortet eine Website der AWB sowie die telefonische Kundenberatung (0221 - 9 22 22 24).

Wer ist verpflichtet, zu reinigen?

Die Stadt Köln gibt die sogenannte Räum- und Streupflicht an die anliegenden Eigentümer ab. Das Straßenreinigungsgesetz NRW berechtigt sie dazu. Eigentümer wiederum können die Pflicht an Mieter über den Mietvertrag abtreten. Per se, sind also zunächst die Eigentümer zur Reinigung verpflichtet. Beckmann versichert jedoch, dass die AWB die meisten Straßen sowie einen Teil der Gehwege reinige.

Wo muss gereinigt werden?

In einer Grafik klärt die AWB auf, wo genau gereinigt werden muss. Die Pflicht zur Gehwegreinigung umfasst die Bereiche, die von Fußgängern und Radfahrenden genutzt werden sowie Parkplätze und Platzflächen auf dem Gehweg. Für die Fahrbahnreinigung gelten die vom fahrenden Verkehr benutzten Bereiche, selbstständige Radwege, Parkplätze, Parkstreifen, Haltebuchten und Sicherheitsstreifen und Radwege und Schutzstreifen.

Fahrbahnreinigung

Die rot markierten Bereiche veranschaulichen, wo die Reinigungspflicht für Gehwege und Fahrbahnen gilt.

Für beide Pflichten gilt der rot markierte Bereich entlang der Grundstücksgrenze. Die Bereiche müssen mindestens einmal pro Woche bis spätestens samstags um 19 Uhr gereinigt werden. Was genau beseitigt werden soll, beantwortet die AWB auch: Laub, Unkraut, Blütenblätter und Schnee.

Denn im Winter muss zudem beachtet werden: Bei Bushaltestellen müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bestreut werden, „dass ein gefahrloser Zu- und Abgang möglich ist“. Der Schnee soll zwischen Fahrbahn und Gehweg gehäuft werden.

Anlieger haften bei Reinigung selbst für Unfälle

Laut AWB muss der zusammengefegte Schmutz in der Restmülltonne entsorgt werden – nicht in der Abflussrinne. Pflanzlicher Kehricht, wie Laub und Blüten, gehört in die für Grünschnitt vorgesehenen Sammelsysteme, wie beispielsweise die Biotonne.

Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro. Das geht aus der Straßenreinigungssatzung für 2023 der Stadt Köln hervor.

Kontrolleure überprüfen, ob die Reinigungspflichten eingehalten werden. Dafür sind sie auf Hinweise und Beschwerden der Bevölkerung angewiesen. Und wer haftet für Unfallfolgekosten, die bei der Reinigung entstehen? „Für diese Fälle muss die private Haftung greifen“, antwortet die AWB-Sprecherin.

Für Friedrich Bensch ist das unbegreiflich: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das juristisch haltbar ist.“ Davon abgesehen wüssten noch viele seiner Nachbarn nicht, welche Pflichten für sie gelten. Immerhin: Er hat mittlerweile von der AWB erfahren, dass er nur den Gehweg vor seiner Tür, nicht die Straße, reinigen muss.