Köln – Im Fall eines überschuldeten Kölner Priesters, für dessen Verbindlichkeiten samt fälliger Steuern das Erzbistum Köln insgesamt 1,15 Millionen Euro zahlte, hat die NRW-Finanzverwaltung ein Bußgeldverfahren gegen Verantwortliche des Bistums eingeleitet.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hegt das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln den Verdacht, dass namentlich nicht zu ermittelnde Personen schuldhaft die Aufsichtsmaßnahmen unterlassen haben sollen, die eine Verletzung steuerlicher Pflichten verhindert hätten.
Das Erzbistum sprang 2015/2016 – wie es erklärt – aus Fürsorge für den Geistlichen ein, der sich in einer außergewöhnlichen Notlage befunden habe. Außerdem sollte das Gemeindeleben an den Einsatzorten des Geistlichen „nicht völlig zum Erliegen“ kommen. Der Priester hatte seine horrenden Ausgaben mit veruntreuten Gemeindegeldern bestritten.
Wie die Schulden entstanden, will das Erzbistum nicht sagen. Intern war unter anderem von Spielschulden die Rede. Heute heißt es, darauf hätten sich keine Hinweise gefunden. Die Schulden beglich das Erzbistum über eine kirchliche Schuldnerberatung.
Das Geld dafür wurde einem Sondervermögen entnommen, dem sogenannten BB-Fonds „für besondere Bedürfnisse“ zur alleinigen Verfügung des Erzbischofs, Kardinal Rainer Woelki. Aus diesem Topf werden auch die Entschädigungen für Missbrauchsopfer im Erzbistum bezahlt. Zudem nutzt Woelki den BB-Fonds für die millionenschwere Finanzierung der umstrittenen, von ihm protegierten „Kölner Hochschule für Katholische Theologie“ (KHKT).
Fällige Steuern erst Jahre später gezahlt
Erst Jahre nach der Übernahme der Schulden fiel auf, dass dafür Lohnsteuern fällig gewesen wären. Nach einer Selbstanzeige des Erzbistums setzte das Finanzamt Nachzahlungen von 650.000 Euro an. Dieses Geld wurde aus dem Bistumsetat bezahlt, also aus Kirchensteuermitteln.
In dem jetzt laufenden Bußgeldverfahren geht es um die Verantwortung für die unvollständigen Mitteilungen an das Finanzamt. Die Behörde listet nochmals detailliert die Meldungen mit fehlerhaft deklarierten Lohnsteuerbeträgen auf, wodurch Lohnsteuern in Höhe von insgesamt fast 460.000 Euro zu niedrig festgesetzt worden seien. Durch entsprechende Aufsicht soll die Zuwiderhandlung nach Auffassung der Behörde zu verhindern gewesen sein.
Bistumssprecher Kleikamp verweigert Auskunft
Das zuständige NRW-Finanzministerium verwies auf die Frage zum Sachstand auf das Steuergeheimnis. Woelki-Sprecher Jürgen Kleinkamp gab keine Auskunft zu dem Verfahren, über das die Finanzverwaltung das Erzbistum nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ Mitte Juni in Kenntnis setzte.