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Urteil in Köln gefallenMann beim Sex erdrosselt – Staatsanwalt spricht von tragischem Schicksal

Lesezeit 2 Minuten
Der Beschuldigte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Beschuldigte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Das Landgericht urteilte im Fall eines 21-Jährigen, der einen Mitpatienten getötet hat.

Mit der Feststellung einer desaströsen Sozialprognose endete am Dienstag im Landgericht der Prozess gegen einen 21-Jährigen, der einen Mitpatienten in der Forensik in Porz getötet hatte. Der Beschuldigte sei im Verhalten mit einem Kleinkind zu vergleichen, leide an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Von ihm gehe Gefahr aus. Womöglich kommt der Mann nie wieder frei.

Köln: Staatsanwalt sprach von einem tragischen Schicksal

Der Vater unbekannt, die Mutter psychisch krank – der Beschuldigte kam mit zwei Jahren in die Obhut des Jugendamtes. Er sei bei Pflegefamilien und in Heimen aufgewachsen, habe nie feste Bezugspersonen gehabt, sagte eine Gutachterin. Ihm fehle es an Empathie. Bis heute sei der Mann auch absolut triebgesteuert, in Hinsicht auf Nahrungs- und Genussmittel oder auch Sexualität.

„Er hatte von Anfang an keine Chance, hat sich in seinem Leben immer mehr oder weniger in Verwahrung befunden“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und sprach von einem tragischen Schicksal. Beim sogenannten letzten Wort vor dem Urteil äußerte sich der 21-Jährige nicht mehr zu den Vorwürfen, sondern sagte nur: „Ich möchte wieder einen Fernseher auf dem Zimmer haben.“

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Köln: Beim Geschlechtsakt mit Schnürsenkel erdrosselt

Der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg sprach am Nachmittag das Urteil und stellte fest, dass der Beschuldigte seinen 40-jährigen Mitpatienten im Dezember 2023 bei einem Geschlechtsakt mit einem Schnürsenkel erdrosselt hatte. Pfleger hatten die Leiche wenig später entdeckt. Sofort fiel der Verdacht auf den 21-Jährigen, der laut Personal mehrfach Sex mit dem Mann gehabt haben soll.

Die Anklage hatte von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen gesprochen. Objektiv treffe das zu, erläuterte der Richter. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, auch hatte der Täter davon gesprochen, seinen Frust über die Unterbringung nach einem Raubdelikt an dem Mitpatienten ausgelassen zu haben. Der 40-Jährige sei sozusagen der Blitzableiter gewesen.

Kölner Landgericht: Richter stellt Totschlag fest

Trotzdem wurde im Urteil lediglich ein Totschlag festgestellt. Der Beschuldigte habe nicht über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, sein Handeln zu reflektieren, daher seien die Mordmerkmale subjektiv nicht erfüllt. „Er konnte seine Impulse nicht kontrollieren“, dieser Umstand habe die Tat bedingt, so der Richter. Der 21-Jährige sei daher erneut beziehungsweise weiterhin unterzubringen.

Die Verteidigerin hatte zuvor darauf hingewiesen, dass keine Abwehrspuren etwa am Hals des Opfers festgestellt wurden. Der Mandant hatte von einer Tötung auf Verlangen gesprochen, was das Gericht aber verneinte. In ihrem Plädoyer kritisierte die Anwältin aber auch die LVR-Klinik in Porz scharf. Es sei ein Fehler im System, dass sich gefährliche Patienten überhaupt unbemerkt in ihren Zimmern besuchen dürften.