Nach dem tragischen Unfall auf der A 3 vom Freitag, bei dem eine Autofahrerin (66) von einer Betonplatte erschlagen wurde, die sich aus der Verankerung der Lärmschutzwand gelöst hatte, sind weitere Details über die Unglücksursache bekannt geworden. Aus einem Bericht des Verkehrsministeriums an den Verkehrsausschuss des Landtags, der am Mittwoch tagt, geht hervor, dass das Bauunternehmen, das im Jahr 2007 in Höhe der Anschlussstelle Köln-Dellbrück insgesamt sieben Betonplatten mit nicht genehmigten Konstruktionen an der Stützwand montiert hat, inzwischen insolvent ist. Das gilt auch für die Baufirma, die die Stützwand errichtet hat.
Inzwischen steht auch fest, warum sich die Vorsatzplatte aus der Wand gelöst hat. Sie ist herausgekippt, weil die Schrauben abgerissen sind, mit denen sie am oberen Ende gegen das Kippen gesichert war. Nach dem Bericht hat die Baufirma absichtlich eine mangelhafte Konstruktion gewählt, um einen Höhenunterschied zu überbrücken.
„Es ist vorläufig davon auszugehen, dass eine nicht genehmigte Konstruktion verbaut wurde“, heißt es in dem Bericht an den Ausschuss. „Durch eine leichte Schiefstellung der Elemente oder durch Sogwirkung vorbeifahrender Lkw können Zugkräfte entstehen, die letztendlich zu einem Bruch der nicht richtlinienkonform angeschweißten Schraubkonstruktion geführt haben dürften“, so die Schlussfolgerung.
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Die letzte Hauptprüfung der Betonplatte sei am 17. September 2013 erfolgt. Damals sei der Zustand des Bauwerks mit der Note 1,0 bewertet worden. Man habe keinerlei Mängel festgestellt. Die für das Jahr 2019 anstehende nächste Hauptprüfung ist laut Bericht verschoben worden, weil das Straßenbauverwaltung des Landes mit zu vielen Bauwerksprüfungen in Rückstand war. Aufgrund des guten Zustands des Bauwerks hätten die Fachleute die Terminverschiebung für unproblematisch gehalten.
„Die Landesstraßenbauverwaltung hatte mit den Vorbereitungen der Ausschreibung bereits vor dem Unglücksfall begonnen“, heißt es wörtlich „Regelmäßige Sichtprüfungen haben stattgefunden. Es ist davon auszugehen, dass auch bei der kommenden Prüfung die fehlerhafte Konstruktion nicht aufgefallen wäre, weil sie versteckt hinter der Lärmschutzplatte liegt.“