Zwei neue Motive zur EuropameisterschaftKölner Polizei warnt mit Bierdeckeln vor E-Scooter-Unfällen

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Eine Person fährt auf einem E-Scooter.

Wer einen E-Scooter nutzt, muss sich an strenge Promillegrenzen halten. Darauf macht die Polizei im Rahmen einer Aktion vor der Europameisterschaft nochmals aufmerksam.

Im Rahmen einer Kampagne für Verkehrssicherheit weist die Polizei Köln auf die Promillegrenzen beim Fahren von E-Scootern hin.

Mit bedruckten Bierdeckeln warnt die Polizei Köln davor, die Nutzung von E-Scootern auf die leichte Schulter zu nehmen. Fahrten unter Einfluss von Alkohol- oder Betäubungsmitteln sowie Fahrten zu zweit zählten zu den Hauptursachen bei Unfällen mit E-Scootern, so die Polizei. Zur Fußball-Europameisterschaft in Deutschland gibt es nun Bierdeckel mit zwei neuen Motiven.

Mit kölschen Sprüchen sensibilisiert die Polizei für die Gefahren beim Fahren mit E-Scootern unter Alkoholeinfluss. Ein Spruch, der die neuen Bierdeckel ziert: „§3: Et hätt noch immer jot jejange. Fahne zeigen, statt Fahne haben.“ Auch Bierdeckel mit dem Aufdruck „§4: Watt fott es, es fott. Ab 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr!“ sollen davon abhalten, unter dem Einfluss von Alkohol mit einem E-Scooter zu fahren. Die Bierdeckel sind Teil einer Verkehrssicherheits-Kampagne, die die Kölner Polizei zusammen mit der Malzmühle Schwartz ins Leben gerufen hat.

Bierdeckel-Aktion der Polizei Köln schon im Februar gestartet

„Alkohol zählt zu den Hauptunfallursachen bei Unfällen mit E-Scootern. Allein im vergangenen Jahr war bei jedem vierten Unfall Alkohol im Spiel“, sagt Frank Wißbaum, Leiter der Direktion Verkehr. Im Hinblick auf die nun anstehende Europameisterschaft ergänzt er: „Wer ausgelassen und fröhlich ein Fußballspiel feiert und dabei Alkohol konsumiert, sollte für die Heimfahrt auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und kein Kraftfahrzeug nutzen.“

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Neu ist die Aktion der Kölner Polizei nicht: Schon Anfang des Jahres waren 15.000 Bierdeckel mit Sprüchen des kölschen Grundgesetzes verteilt worden. „Wir wollen, dass die Menschen sich vor Verlassen der Gaststätten ins Gedächtnis rufen, dass es keine gute Idee ist, sich alkoholisiert oder zu zweit auf einen E-Scooter zu stellen“, sagte Frank Wißbaum damals.

E-Scooter dürfen nur allein gefahren werden. Auch für den Alkoholkonsum gelten strenge Regeln: Wer Ausfallerscheinungen zeigt, kann schon ab einem Promillewert von 0,3 den Führerschein verlieren. „Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promillegrenze“, betont Wißbaum. Im vergangenen hat die Polizei Köln 580 Mal die Beförderung einer zweiten Person geahndet, in über 300 Fällen wurden Verfahren wegen Fahrten mit E-Scootern unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet. (tli)

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