Köln – In bestimmten Bereichen der Stadt sollen E-Scooter nachts künftig nicht mehr ausgeliehen werden können. In den anstehenden Gesprächen mit den Vermietfirmen will Oberbürgermeisterin Henriette Reker darauf hinwirken, dass die Verleiher die Scooter zwischen 22 und 6 Uhr abschalten – jedenfalls überall dort, wo es in zuletzt schwere Unfälle und Klagen über rücksichtsloses Verhalten der Fahrer gab, vor allem also im Kernbereich der Innenstadt.
Man setze auf eine „freiwillige Selbstverpflichtung der Verleiher“, sagte Reker.
E-Scooter-Verleiher können nicht gezwungen werden
Rechtlich zwingen kann die Stadt die Firmen nicht zu einer solchen Regelung, wohl aber könnte sie über die Sondernutzungs-Regelungen der Kommunen das Vermieten von E-Scootern in Köln generell untersagen.
Dies wolle sie aber nicht, betont Reker: „E-Scooter können durchaus einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten.“ Die Polizei befürwortet eine nächtliche Ausleihsperre, um „weitere Unfälle zu vermeiden und Gefahren zu minimieren“, sagte Polizeisprecher Wolfgang Baldes.
Die SPD fordert darüber hinaus fest definierte Abstellzonen für die Scooter, „um den Wildwuchs kreuz und quer abgestellter Roller zu verhindern“, sagte Fraktionschef Christian Joisten.
Bergung aus dem Rhein sollen Vermietfirmen bezahlen
Für die anstehende Bergung hunderter E-Scooter im Rhein dürfe zudem nicht die öffentliche Hand aufkommen, sagte Reker. „Wenn die Verleiher, in deren Verantwortung das liegt, weiterhin untätig bleiben, erwarte ich, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt die Bergung übernimmt und die Kosten den Vermietfirmen in Rechnung stellt.“
Die Bergung von E-Scootern aus städtischen Gewässern sollen die Stadtentwässerungsbetriebe (Steb) übernehmen und die Kosten ebenfalls weitergeben. Voriges Jahr wurden laut Steb 250 Scooter aus Weihern und 20 aus Bächen gezogen. Das habe ungefähr 10 000 Euro gekostet. Dieses Jahr wurden bisher 120 Scooter in den Weihern gefunden.