Der Angeklagte war wegen Betrugs zum Nachteil einer Seniorin bereits vorbestraft.
Streit um Frau in KölnVorbestrafter Mann sticht Helfer fast tot – so lange muss er in Haft
![Der Fall wurde vor dem Kölner Landgericht verhandelt.](https://static.ksta.de/__images/2025/01/29/95845c06-bbd2-4790-9494-74665be0e5dd.jpeg?q=75&q=70&rect=0,384,4000,2250&w=2000&h=1334&fm=jpeg&s=55e625d689d10fc03f5ad5bce7fbc93e)
Der Fall wurde vor dem Kölner Landgericht verhandelt.
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Für eine sehr brutale Messerattacke in der Kölner Innenstadt muss der Täter für sechs Jahre ins Gefängnis, das entschied am Freitag das Landgericht. Der Geschädigte hatte in der Tatnacht eine Frau vor dem aggressiven Angeklagten beschützt und seine Zivilcourage fast mit dem Leben bezahlt. Das Gericht verurteilte den Angreifer auch zu einer Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld.
Köln: Angeklagter zeigte sich extrem eifersüchtig
Täter und Opfer waren Teil einer achtköpfigen Gruppe, die sich über die Internet-Plattform „Tik Tok“ zum Feiern in Köln verabredet hatte. Schon im Vorfeld hatte sich der Angeklagte mit einer Frau aus der Gruppe unterhalten und sie schon am Abend als „seine“ Frau bezeichnet, wie der Vorsitzende Richter Alexander Fühling berichtete. Das sei Unsinn gewesen, tatsächlich war man keineswegs ein Paar.
Aufgrund der schon in der Diskothek „Wiener Steffi“ aufgetretenen Eifersucht des Mannes, habe die Frau schnell Abstand von einem ursprünglichen Plan genommen, mit diesem gemeinsam nach Hause zu gehen. Das habe der Angeklagte, der an dem Abend Alkohol und Kokain konsumiert habe, nicht akzeptieren wollen. Nach Verlassen der Gaststätte kam es daher zu einer Auseinandersetzung.
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Köln: Helfer wurde sechsmal mit dem Messer getroffen
Nachdem zunächst die Begleiterinnen der Frau diese von dem Angeklagten weglotsten wollten, habe sich auch der Geschädigte eingemischt. Er solle die Frau doch einfach in Ruhe lassen, hatte dieser sinngemäß gesagt. Der Angeklagte habe dem 38-Jähigen daraufhin mehrfach ins Gesicht geschlagen. „Das hätte ja für eine Abreibung ausgereicht“, sagte der Richter. Doch dabei blieb es nicht.
Der Angeklagte habe noch ein Messer gezogen und es sechsmal wuchtig in den Körper seines Kontrahenten gerammt. Es sei nur dem Zufall geschuldet, dass keine Organe oder Arterien getroffen worden seien. Nach dem sechsten Stich habe der Täter aufgehört – es handele sich daher um gefährliche Körperverletzung und nicht wie ursprünglich angeklagt um versuchten Totschlag.
Köln: Schon wegen Betrugs an Seniorin vorbestraft
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste der Angeklagte wahrscheinlich noch bis zu anderthalb Jahren länger im Gefängnis bleiben. Er stand während der Tat unter laufender Bewährung. Der 31-Jährige sei Teil einer Bande gewesen, die eine arglose Seniorin um ihr Erspartes bringen wollte. Als „falscher Polizist“ sei der Mann bei der Abholung von Beute aber auf frischer Tat ertappt worden.
Die fehlende Empathiefähigkeit und Gewaltbereitschaft des Mannes führte Richter Fühling auf den Missbrauch von Alkohol und Drogen, aber auch auf Erlebnisse in der Kindheit des Beschuldigten zurück. Der Angeklagte sei von Bekannten eines Au-pair-Mädchens schwer misshandelt worden. Die Männer hätten etwa Zigarettenkippen auf ihm ausgedrückt und ihn mit Gürteln verprügelt.