Auf der Anklagebank saß ein 17-Jähriger. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Tatort AgrippabadGericht stellt Fall um sexuelle Nötigung an 13-Jähriger ohne Strafe ein
Unspektakulär endete am Montag vor dem Amtsgericht das Verfahren gegen einen Jugendlichen, der laut Anklage der Staatsanwaltschaft ein 13-jähriges Mädchen im Kölner Agrippabad sexuell belästigt haben soll. Das Verfahren gegen den heute 17-jährigen Beschuldigten wurde eingestellt, er muss eine pädagogische Maßnahme absolvieren. Vorbestraft ist der Beschuldigte damit ausdrücklich nicht.
Köln: Mädchen laut Anklage unsittlich berührt
Laut Anklage soll der Beschuldigte dem Mädchen im September vergangenen Jahres zweimal im Schwimmbecken des Bades in den Po gekniffen und einmal beim Griff zwischen die Beine deren Vaginalbereich über der Bikinihose berührt haben. Anfänglich war noch von einem Griff in die Schwimmhose und dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs die Rede. Davon hatten die Ermittler aber bereits Abstand genommen.
Einstellen kann das Gericht laut Gesetz ein Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“. Von einem fehlenden medialen Interesse kann indes überhaupt nicht die Rede sein. Der Fall aus der Kölner Innenstadt hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
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Damals ging die Polizei noch von einem anderen Sachverhalt aus. „Am Sonntag sollen acht junge Männer im Alter von 16 bis 26 Jahren eine 13-Jährige im Agrippabad bedrängt und im Außenbecken des Schwimmbads sexuell missbraucht haben“, hieß es in einer Pressemitteilung. Die Männer sollen das Mädchen gegen 18.20 Uhr im Außenbereich umringt, bedrängt und hochgeworfen haben.
Köln: Verfahren gegen weitere Beschuldigte eingestellt
Beim Untertauchen habe dann der heute 17-Jährige das Mädchen angefasst. Auch der Migrationshintergrund der Beschuldigten wurde seitens der Kölner Polizei klar benannt. Die Verfahren gegen weitere Beschuldigte wurden aber schon im Vorfeld von der Kölner Staatsanwaltschaft eingestellt. So wie jetzt auch das Verfahren gegen den Hauptverdächtigen. Beim Prozess wurden keine Zeugen gehört, Öffentlichkeit und Presse waren wegen des jungen Alters des Angeklagten nicht zugelassen.
Endgültig eingestellt wird der Fall um die sexuelle Nötigung, wenn der Jugendliche die „mehrmonatige pädagogische Maßnahme“, die ihm als Auflage auferlegt wurde, auch erfolgreich absolviert hat. Für gewöhnlich ist mit einer solchen Maßnahme ein sozialer Trainingskurs gemeint, der sich an den konkreten Tatvorwürfen orientiert und der Aufarbeitung dienen soll.