AboAbonnieren

Kölner „Heiler“ ist beschuldigtFrau in Pakistan ermordet – Zeugen werden zum Prozess eingeflogen

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte mit Verteidiger Philipp Thiée und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der Angeklagte mit Verteidiger Philipp Thiée und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Vor dem Landgericht wird ein Indizienprozess geführt. Eine Leiche wurde nie gefunden.

In das Kölner Schwurgerichtsverfahren um einen in Pakistan begangenen Mord kommt Bewegung. Wie der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg nun im Landgericht mitteilte, wollen zwei nicht unwichtige Zeugen für eine Aussage nach Köln reisen. Der Prozess wird in Deutschland geführt, da der Angeklagte nicht nach Südasien ausgeliefert werden kann.

Köln: „Heiler“ soll Frau in Pakistan erdrosselt haben

Dem seit vielen Jahren im Rheinland lebenden Shahid G. (45) wird vorgeworfen, im Jahr 2013 eine in der Schweiz lebende Kanadierin nach Pakistan gelockt, sie dort betäubt und schließlich erdrosselt zu haben. Laut Anklage wurde der tote Körper der Frau in einen Bewässerungskanal zwischen den Großstädten Lahore und Islamabad geworfen. Die Leiche wurde aber nie gefunden.

Hintergrund des mutmaßlichen Mordes soll eine Tätigkeit des Beschuldigten als eine Art Heiler unter dem Namen „Krishna Roi“ sein. Laut Akten verkaufte er der Geschädigten für Unsummen „Heilsteine mit magischer Wirkung“. Unter dem Vorwand einer Steinebörse in einem Hotel – die nicht stattgefunden haben soll – soll der Angeklagte das Opfer in seine Heimat gelotst haben.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Mutmaßlicher Komplize in Pakistan freigesprochen

Als mögliches Motiv nannte der Richter, dass sich der Angeklagte möglicher vorhandener Schulden habe entledigen oder es auf Wertgegenstände oder Bargeld habe absehen können, die die Frau mit nach Pakistan gebracht haben könnte. Ein mutmaßlicher Komplize soll bei einer Vernehmung tatsächlich konkret die angeblichen Schulden beim Opfer als Motiv benannt haben.

Der vermeintliche Komplize hatte eine Tatbeteiligung nur bei einer Vernehmung gegenüber eines deutschen Verbindungsbeamten in Pakistan eingeräumt, später aber bei seinem eigenen Strafprozess vehement widerrufen. Das pakistanische Gericht sprach den Mann letztlich im Indizienprozess frei. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, die Staatsanwaltschaft ging in Berufung.

Zeugen aus Pakistan sollen in Köln aussagen

Beim hiesigen Prozess ist strittig, inwieweit die damalige Aussage des mutmaßlichen Komplizen, die den Kölner schwer belastet, verwendet werden darf. Verteidiger Philipp Thieé spricht von einem Verwertungsverbot, Richter Hengstenberg zumindest von einem Störgefühl. Bisher tendiere die Kammer aber dazu, die damaligen Vernehmungsprotokolle zu verlesen, somit zuzulassen.

In Köln aussagen soll bald ein pakistanischer Apotheker – hier soll der Angeklagte, der die Tat bestreitet, die Beruhigungsmittel gekauft haben, mit denen das Opfer laut Anklage sediert wurde. Auch der Vermieter des Tatautos, mit dem die Getötete vom Flughafen abgeholt worden sein soll, will zur Aussage nach Deutschland reisen. Wann, ist noch offen. Der Prozess wird fortgesetzt.