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Kind mit Stöckelschuh erschlagenVater klagt an: „Meine Tochter könnte noch leben“

Lesezeit 3 Minuten
Destiny gepixelt

Chideral M. mit seiner Tochter Destiny

  1. Destiny wurde gerade mal zwei Jahre alt. Das kleine Mädchen starb einen qualvollen Tod.
  2. Selbst erfahrene Ermittler waren zutiefst geschockt, als sie am Tatort in einer Flüchtlingsunterkunft an der Aachener Straße das bis zur Unkenntlichkeit entstellte tote Kleinkind sahen.
  3. Nun erhebt der Vater des Mädchens schwere Vorwürfe. Dem Jugendamt könnte eine Strafanzeige drohen.

Köln – Ein Vater klagt an: „Meine Tochter könnte noch leben, hätten die Behörden mir zugehört“, sagt Chideral M. und hat Mühe, die Tränen zurück zu halten. Der Gedanke, dass seine zweijährige Tochter Destiny von der eigenen Mutter mit dem Absatz eines Stöckelschuhs totgeprügelt wurde, ist auch heute noch, mehr als ein halbes Jahr nach der Tat, für den gelernten Metallbauer aus Nigeria nur schwer zu ertragen. Der Mutter wird derzeit der Prozess gemacht. Die psychischen Auffälligkeiten seiner Ex-Freundin hatte L. als egozentrisches, rücksichtsloses Verhalten abgetan. Er sei nicht müde geworden, sagt er, es immer wieder dem Jugendamt vorzutragen.

Zweimal die Woche führt sein Weg auf den Kalker Friedhof, wo seine Tochter begraben liegt, um ihr dort nahe zu sein: „Ich spreche mit ihr und hoffe, dass sie ihren Frieden gefunden hat.“ Weil die Behörden in seinen Augen derart versagt haben und seine Hinweise über die Vernachlässigungen der Kindsmutter nicht ernst genug nahmen, hat sich M. anwaltliche Hilfe geholt, um entsprechend vorzugehen.

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Alles zum Thema Aachener Straße (Köln)

Zu Lebzeiten hatte der Kindsvater Destiny jede Woche mindestens einmal gesehen, die Kleine am Wochenende oft zu sich geholt immer wieder bemerkt, wie desinteressiert Labake L. an der Kleinen war. Wie sehr der Vater an seiner kleinen Tochter hing, davon zeugen die zahlreichen Fotos, die M. auf seinem Handy gespeichert hat: Destiny beim Einkaufen, Destiny schlafend im Park auf einer Decke, Destiny schmusend auf dem Schoß ihres Vaters.

Als Labake M. mit Destiny schwanger war, seien sie schon längst kein Paar mehr gewesen, erinnert sich der Kindsvater an die Zeit, als er versuchte, Labake M. auf den „richtigen Weg“ zu bringen: „Sie sollte einen Deutschkurs besuchen, sich integrieren.“ Er habe ihr schon während der Schwangerschaft deutlich zu verstehen gegeben, dass er mit ihr keine Zukunft als Paar sehe, für die Tochter jedoch Verantwortung übernehmen wolle: „Ich bin der Vater und bin für das Kind immer da.“

Labake M. soll den Kindsvater erpresst haben

Doch Labake M., deren psychischer Zustand den Behörden seit der Geburt des Kindes bekannt war, habe ihn mit der Tochter erpressen wollen, ihm damit gedroht, er werde ausgewiesen, wenn sie ihm das Kind verweigere und ihn so angehalten, nach ihren Vorstellungen zu handeln. Ein anderes Mal habe sie ein zweites Kind von ihm gewollt, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde und sie hoffte, mit einer erneuten Schwangerschaft ein Bleiberecht zu erhalten.

Doch M. weigerte sich, sprach regelmäßig beim Jugendamt vor, er fürchtete, dass M. die Kleine vernachlässige. Immer wieder habe er beobachtet, wie die Kindsmutter zur Flasche griff, Drogen konsumierte und zu Destiny wenig mütterliche Gefühle entwickelte. Dokumentiert ist auch in den Akten, dass Labake M. es monatelang versäumte, mit der Kleinen zu den vorgeschriebenen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen zu gehen. All dies habe er den Behörden nachdrücklich geschildert und zur Antwort erhalten: „Wir wissen, wie wir unsere Arbeit zu machen haben. Machen Sie sich keine Sorgen.“

Kindsmutter gilt als Gefahr für die Allgemeinheit

Derzeit prüft das Gericht im Prozess in einem Unterbringungsverfahren, inwieweit Labake M. aufgrund ihrer Schuldunfähigkeit auf Dauer in eine Klinik eingewiesen werden muss. Nach vorläufigen ärztlichen Erkenntnissen gilt die Kindsmutter als Gefahr für die Allgemeinheit. Die Rolle des Jugendamtes wird im Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, ebenfalls beleuchtet. Dass es „hier im Rahmen der amtlichen Betreuung ganz offensichtlich eine Lücke gab“, liegt für Nebenklage-Anwältin Alexandra-Sofia Wrobel auf der Hand. Die Strafrechtlerin, die den Kindsvater vertritt, will den Ausgang des Verfahrens abwarten, um gegebenenfalls Strafanzeige gegen das Jugendamt zu erstatten, denn: „So etwas darf nicht noch einmal passieren.“