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Prozess in KölnKinderpflegerin legt Feuer in ihrer Kita und in Wohnhaus – jetzt droht härtere Strafe

Lesezeit 3 Minuten
Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Marc Donay beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Marc Donay beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

In zwei Fällen gerierte sich die 57-jährige Kölnerin als Retterin.

Zweimal brannte es in der privaten Kindertagesstätte im Kölner Stadtteil Eil. Einmal ging der Geräteschuppen auf dem Außengelände in Flammen auf, dann der Abstellraum der Einrichtung. Später kam heraus: Bei der Täterin handelte es sich um eine Angestellte der Kita. Seit Dienstag muss sich die Kinderpflegerin erneut vor dem Landgericht verantworten. Ihr droht eine höhere Strafe.

Köln: Kinderpflegerin legte zwei Brände in Kita

Mit ihrem Schlüssel hatte sich die Mitarbeiterin im September des Jahres 2022 Zutritt zu dem Schuppen auf dem Kitagrundstück verschafft und ein Feuer gelegt. Gartengeräte, Spielzeuge und ein Tipi-Zelt brannten. Die Wände des Schuppens verformten sich, die Flammen griffen erst auf Holzbänke und schließlich auf das Hauptgebäude über. Ein Anwohner alarmierte die Feuerwehr.

Ohne das schnelle Eingreifen hätte sich der Brand weiter ausbreiten können, hieß es in einem ersten Urteil des Landgerichts aus, auch auf zwei im Obergeschoss des Gebäudes befindliche Wohnungen. Ein zweites Feuer legte die Angeklagte rund drei Wochen später, ebenfalls nachts im Erdgeschoss der Kita. Ein Security-Mitarbeiter konnte den Brand noch vor Eintreffen der Feuerwehr löschen.

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Köln: Schuhregal des Nachbarn im Treppenhaus angezündet

Unweit der Kindertagestätte hatte die heute 57-Jährige auch an ihrer Wohnanschrift gezündelt. In dem auch von ihr bewohnten Mehrfamilienhaus steckte sie das Schuhregal eines Nachbarn im Treppenhaus in Brand. Später klopfte sie trotz Rauchschwaden im Haus bei dem Mann, um diesen zu warnen. „Sie gerierte sich als Retterin“, heißt es dazu in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Festgenommen wurde die Kinderpflegerin nach der letzten ihr vorgeworfenen Tat Ende Oktober 2022. So zündete sie in der Nacht auf ihrem Balkon einen Teppich oder Tisch an. Danach lief sie zu ihren Nachbarn im ersten Obergeschoss, konnte diese wecken und warnen. Die alarmierte Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf weitere Gebäudeteile verhindern.

Köln: Erstes Hafturteil fiel offenbar zu milde aus

Ein Ermittler berichtete im Zeugenstand, dass die Angeklagte in der Brandnacht auffällig die Nähe zu den Polizisten gesucht habe. Was für ein glücklicher Zufall, dass sie den Brand durch ihren schlechten Schlaf entdeckt habe, habe die Frau gesagt. Drei Jahre und neun Monate Gefängnis hatte das Landgericht als Urteil festgesetzt. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf.

Zwar stehe das äußere Tatgeschehen rechtskräftig fest, so die Karlsruher Richter. Das Landgericht habe aber womöglich zu milde geurteilt. So hatte es angenommen, dass die Brandstifterin nicht mit einem möglichen Übergreifen der Flammen auf Wohnungen gerechnet habe. Das sei bei insgesamt vier Taten aber eher lebensfremd, so der BGH. Die Angeklagte selbst schweigt auf Anraten ihres Verteidigers Marc Donay zu ihren Motiven. Es sind noch drei Verhandlungstage angesetzt.