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Klage in KölnLufthansa-Kundin verbrüht sich an Suppe und will Schmerzensgeld

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Symbolbild.

Köln – Man kennt den Fall aus den USA, bei dem einer Kundin der Fastfood-Kette McDonald’s ein Schadenersatz von 640.000 Dollar zugesprochen wurde – nachdem sie sich an verschüttetem Kaffee verbrüht hatte. Ähnlich gelagert, wenngleich nicht mit diesen astronomischen Summen, war ein kurioser Fall vor dem Kölner Landgericht. Es ging um heiße Suppe in einem Flugzeug der Lufthansa.

Im Flugzeug nach New York an Suppe verbrannt

Der Gerichtsfall spielt aufgrund des Firmensitzes der Lufthansa in Köln. Passiert war der Vorfall auf einem Flug der Gesellschaft von München nach New York. 90 Minuten vor der Landung hatte die Klägerin in der Business Class eine Steinpilzcremesuppe bestellt. Die Suppenschale bestand aus Porzellan und wurde auf einem Tablett mit Besteckrolle und fester Leinenserviette gereicht.

Die Suppe ergoss sich schließlich in den Ausschnitt der Passagierin, was Verbrennungen zweiten Grades zur Folge gehabt haben soll. In den USA angekommen habe die Frau ein Krankenhaus aufsuchen müssen, um ihre Verletzungen im oberen Brustbereich versorgen zu lassen. Den Hergang des Unfalls schilderten die Parteien beim Verfahren vor dem Kölner Landgericht aber gänzlich anders.

Suppenschale im Flugzeug angeblich viel zu heiß

Die Passagierin behauptete, sie habe beim Servieren der Suppe aufrecht gesessen und die Schale in die linke Hand genommen, um mit dem Löffel in der rechten Hand einen möglichst kurzen Weg zum Mund zu haben. „Die Schüssel sei aber so heiß gewesen, dass sie sie schnell wieder absetzen wollte und hierbei einen Ruck verursacht habe“, heißt es vom Gerichts. Dabei sei der Inhalt ausgekippt.

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In der Klageschrift hieß es, die Servicekräfte hätten die angeblich zu hohe Temperatur der Suppenschale kontrollieren müssen. Außerdem habe man ihr lediglich einen Becher mit Eiswürfeln zum Kühlen gereicht, statt wie erbeten eingewickelt in einer Stoffserviette. Ihr sei keine Brandsalbe gereicht worden und einen Arzt hätte die Crew im Flugzeug auch nicht ausgerufen.

Landgericht Köln weist Klage gegen Lufthansa ab

Auch beklagte die Kundin, in New York angekommen nicht am Gate versorgt worden zu sein. Man habe ihr lediglich eine normale Klinik empfohlen, statt eine Spezialklinik für Verbrennungen. Für die erlittenen Schmerzen an der Brust und den Fingerkuppen, aber auch psychische Beeinträchtigungen, forderte die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens im fünfstelligen Bereich.

Die Lufthanse bestritt die Vorwürfe. Zum einen würden Speisen und Getränke mit Sorgfalt serviert und nie zu heiß sein. Außerdem habe die Passagierin die Suppe in einer stark zurückgeneigten Position zu sich nehmen wollen. Dem folgte das Gericht, denn anders sei ein Verschütten in den Ausschnitt nicht zu erklären. Aufgrund des Mitverschuldens der Kundin wurde die Klage abgewiesen.