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Freispruch vor GerichtMann bricht mit Staubwedel bei Kölner Juwelier ein

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Symbolbild

Köln – Mit einem Freispruch endete am Montag vor dem Amtsgericht der Prozess gegen einen Mann (38) aus Leichlingen, dem ein Einbruchsdiebstahl im Kölner Stadtteil Mülheim vorgeworfen wurde. Zwar war der Mann bei einem Juwelier eingestiegen – die Polizei hatte aber keine entsprechende Strafanzeige aufgenommen. So konnte der vorbestrafte Mann nicht belangt werden.

Köln: Mit Staubwedel bei Juwelier in Mülheim eingebrochen

Für die Kölner Staatsanwaltschaft war der Fall zunächst klar. Der 38-Jährige habe mit Hilfe eines Staubwedels das Fenster des Juweliers im Innenhof aufgehebelt, um dann im Inneren des Geschäfts nach Beute zu suchen. Da das Ladenlokal aber zu dieser Zeit renoviert wurde, habe der Täter sein Vorhaben abgebrochen. Auf der Flucht wurde er vom Ladeninhaber erwischt und fotografiert.

Hinzugerufenen Polizisten zeigte der Zeuge sein Foto, es zeigte den Täter, der eine Jacke mit auffälligen gelben Streifen trug. Nach kurzer Fahndung erblickten die Beamten den Mann, als dieser gerade eine Spielhalle betreten wollte. Zwischenzeitlich hatten Kollegen einen Fußabdruck vom Tatort übersandt, der stimmte mit dem Schuhprofil des Verdächtigten überein.

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Kölner Verteidiger: Er wollte gar nichts klauen

Verteidiger Heinrich Comes räumte die Vorwürfe weitgehend ein, doch ein entscheidendes Detail stimme nicht. Der Mandant sei nicht in das Geschäft eingedrungen, um etwas zu stehlen. Er habe dort lediglich in Ruhe Drogen konsumieren wollen. „Ich habe Toilettenverbot in der Spielhalle, da wollte ich da kurz eine Nase ziehen und weiter zocken“, erklärte der Angeklagte.

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Ein Polizist erklärte im Zeugenstand, dass die Fußspuren des Täters tatsächlich nur im Toilettenraum des Juweliergeschäfts sichergestellt wurden. Richterin Gabriele Schotten äußerte, dass ein versuchter Diebstahl wohl kaum zu beweisen wäre, sie erteilte aber den rechtlichen Hinweis, dass eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs in Betracht käme.

Kölner Richterin mit Freispruch, weil Strafantrag fehlte

Die Höchststrafe würde sich so von zehn Jahren Haft für besonders schweren Diebstahl auf ein Jahr Gefängnis reduzieren. Doch Anwalt Comes grätschte ein – hierzu fehle ein entsprechender Antrag des Geschädigten bei der Polizei. „Dann bleibt nicht viel übrig“, sagte die Staatsanwältin. „Genau“, kommentierte die Richterin. Das Urteil lautete demnach antragsgemäß auf Freispruch.

Frei kam der Mann aber dennoch nicht. Der 38-Jährige sitzt noch wegen eines weiteren Vorwurfs in Untersuchungshaft, muss sich also demnächst wohl erneut auf der Anklagebank verantworten.