Köln – Die Gelegenheit war günstig, nachdem die Besitzerin vergessen hatte, ihren am Türmchenswall geparkten Ford abzuschließen. Ein 24-Jähriger schnappte sich aus dem Auto einen Rucksack und eine Handtasche und trat die Flucht an. Als die Opfer kurz darauf zurückkamen und den Diebstahl bemerkten, wandten sie einen technischen Trick an, um den Täter verfolgen zu können.
Köln: Besitzerin von iPhone X ortet Täter
In dem Rucksack befand sich ein iPhone X der Marke Apple, das eine Suchfunktion aufweist. Von einem anderen Smartphone oder Tablet aus kann man etwa mit der „Wo ist?“-App sein Telefon orten und klingeln lassen.
Die beklaute Daten-Analystin folgte dem Signal ihres Smartphones und verständigte gleichzeitig die Polizei. Als der Täter sich verfolgt fühlte, warf er seine Beute weg.
Die Personalien des Täters, der sich am Montag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten musste, hätten womöglich nie ermitteln werden können, hätte der Mann bei der Flucht nicht versehentlich auch noch seinen eigenen Rucksack samt Meldedokumente weggeworfen.
Das sei in der Hektik geschehen, erklärte sein Verteidiger bei der Verhandlung. Nach einem Wohnungseinbruch und einer neunmonatigen Haftstrafe waren sieben Monate vergangen, bis der Angeklagte wieder in Erscheinung getreten war.
Außerdem hatte er versucht, auf dem Parkplatz eines Trödelmarktes einen VW Golf aufzubrechen, ließ aber davon ab, als der Besitzer ihn bemerkte. Mit einem Messer hinterließ der Täter Kratzspuren unter dem Türgriff.
Falsche Personalien bei der Einreise angegeben
Der aus Marokko stammende Angeklagte hält sich seit Ende 2015 in Deutschland auf und hatte angegeben, im März des Jahres 2000 geboren zu sein, damit fiel er unter den Schutz des Jugendamtes. Nachforschungen bei den marokkanischen Behörden ergaben aber drei Jahre später, dass der Mann bereits im Jahr 1994 geboren wurde und damit volljährig einreiste.
Aufgrund weiterer einschlägiger Vorstrafen sah der Richter keinen Raum für eine Bewährungsstrafe. Er folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte ein halbes Jahr Gefängnis – davon hat der Täter aufgrund von Untersuchungshaft allerdings schon fünf Monate abgesessen. Dem 24-Jährigen droht danach die Abschiebung in sein Heimatland.