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Richterin spricht von „Schnapsidee“Kölner in eiskalten Rhein geschubst – BGH kippt Gefängnisstrafe

Lesezeit 2 Minuten
Prozess um Rheinschubserin: Die Angeklagte mit Verteidiger Ingo Lindemann und Verteidigerin Monika Troll

Die Angeklagte mit Verteidiger Ingo Lindemann und Verteidigerin Monika Troll beim damaligen Prozessauftakt in Köln

Die 30-jährige Schubserin kann nun auf ein milderes Urteil hoffen. Betrunken hatte sie ihren Freund in Lebensgefahr gebracht.

Eine von der Richterin so betitelte „Schnapsidee“ sollte eine Kölnerin für zwei Jahre ins Gefängnis bringen. Völlig betrunken hatte die 30-Jährige ihren Freund in den eiskalten Rhein geschubst und in Lebensgefahr gebracht. Das Landgericht hatte darin eine vorsätzliche Körperverletzung und keinen Raum für Bewährung gesehen. Doch der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) kippte nun das Urteil.

Kölner Verteidiger legten erfolgreich Revision ein

Die Verteidiger Ingo Lindemann und Monika Troll hatten erfolgreich Revision gegen das hart erscheinende Urteil eingelegt, nachdem sich sogar die Staatsanwaltschaft in der Verhandlung für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatte. Die Angeklagte hatte sich im Prozess entschuldigt. Auch ihr Kumpel hatte keinen Groll gehegt, nachdem sogar ein Schwimmen im Rhein verabredet war.

Die beiden Freunde hatten zuvor zwei Flaschen Wodka zusammen geleert und waren an jenem Dezembertag auf die Idee gekommen, im Rhein zu schwimmen. Nach dem Übersteigen einer Brüstung im Bereich Heumarkt hatte es sich der Mann aber anders überlegt. Die Frau hatte dann nachgeholfen. „Ich habe ihn schon mal vorgeschubst“, hatte die Beschuldigte im Prozess ausgesagt.

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Köln: Geschubster wurde völlig unterkühlt gerettet

Die Angeklagte war nach dem Stoß noch selbst auf die Kaimauer an der Deutzer Brücke gestiegen, sie wollte wohl hinterherspringen. Ein Passant hatte die Frau aber festgehalten, dafür noch einen Schlag ins Gesicht abgekommen. Der Gestoßene konnte sich an einer Ankerkette festhalten und wurde schließlich mit nur noch 29 Grad Körpertemperatur von Rettungskräften aus dem Wasser gezogen.

„Ich bin selbst gesprungen“, hatte der 27-Jährige beim Prozess ausgesagt, man sei ja ohnehin „völlig besoffen“ gewesen. „Sie müssen hier niemanden schützen“, so die Richterin daraufhin, zumal die Angeklagte den Stoß bereits zugegeben habe. „Ich erinnere mich nicht mehr“, räumte der Mann, der inzwischen wegen Drogenhandels und Brandstiftung selbst in Haft saß, danach ein.

Köln: Angeklagte kann auf milderes Urteil hoffen

Der BGH störte sich an der Feststellung im Urteil, dass die Angeklagte eine Verletzung ihres Freundes billigend in Kauf genommen habe. Vielmehr spreche einiges dafür, dass die Angeklagte erst nach dem Sturz des Geschädigten „die Ernsthaftigkeit seiner Lage“ begriffen habe. „Uns passiert nix, wir springen jetzt einfach in den Rhein“, hatte die 30-Jährige zuvor einer Freundin per Video erklärt.

Für den BGH kommt somit auch eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht, da die Angeklagte offenbar auf einen positiven Ausgang der Aktion vertraut habe. Der Fall, in dem ursprünglich sogar versuchter Mord angeklagt war, soll nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Köln neu verhandelt werden. Damit kann die „Rheinschubserin“ jetzt auf ein weitaus milderes Urteil hoffen.