Köln – Das Ende einer jahrelangen Affäre führte am Dienstag zu einem Strafprozess wegen Vergewaltigung. Ein arbeitsloser Schlosser soll seine Liebhaberin zunächst mit intimen Bildern zur Fortführung der Liaison gedrängt haben. Dann soll er die Fotos an den Lebensgefährten der Dame geschickt haben. Im Zeugenstand verstrickte sich das mutmaßliche Opfer allerdings in Widersprüche.
Drohung mit der Versendung intimer Bilder
Seit dem Jahr 2014 hatte der ebenfalls liierte Angeklagte das Verhältnis zu der Verkäuferin. „Ich wollte die Affäre nach zwei Jahren beenden und dann hat er mich immer wieder erpresst“, sagte die Zeugin bei der Verhandlung. Der Mann habe gedroht, die Bilder, die sie beim Sex zeigten, an ihre Familie und Freunde zu verschicken. Sie habe sich geschämt und die Affäre unter Zwang fortgeführt.
Verteidigerin Eva Kuhn hielt dagegen, dass die Verkäuferin ihren Mandanten auch immer wieder von sich aus kontaktiert habe. Etwa an Karnevalsdienstag im Jahr 2019, als er sie nach Hause fahren sollte. Bei dieser Gelegenheit kam es am Eigelstein zu Sex auf einem Parkplatz. Das spreche ja nicht für Zwang, so die Anwältin. „Ich habe mich hingehockt und ihn machen lassen“, so die Reaktion.
Zeugin wich von Aussagen bei der Polizei ab
Die Zeugin wich immer wieder von ihren Aussagen bei der Polizei ab. Mehrfach will sie Geschlechtsakte unterbrochen und versucht haben, aus der Wohnung des Angeklagten zu fliehen. Doch er habe sie eingesperrt. Bei früheren Vernehmungen war davon nicht die Rede. „Er ist der Meinung, ich war sein Eigentum, dieser Mensch ist einfach nur krank“, sagte die 44-Jährige.
Das könnte Sie auch interessieren:
Nachdem die sexuelle Beziehung endgültig beendet war, hatte der 47-Jährige die intimen Fotos versendet. „Er hat mir dadurch das Leben zur Hölle gemacht, meine Kinder haben mich verachtet“, sagte die Zeugin. Der Lebensgefährte, mit dem sie 16 Jahre zusammen sei, habe ihr jedoch verziehen, sagte die Zeugin, nachdem sie kurzzeitig aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sei.
Richter verhängt eine Geldstrafe
Über seine Verteidigerin hatte der Angeklagte lediglich das Versenden der Bilder und damit den Straftatbestand der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ eingeräumt. Das tue ihm im Nachhinein leid. Der Sex hingegen sei immer einvernehmlich gewesen. Der Richter bemerkte, dass eine Vergewaltigung nach der Zeugenaussage wohl nicht zu beweisen sei.
Oberstaatsanwältin Almut Breitenbach regte eine Einstellung des gesamten Verfahrens gegen Auflagen an. Dem stimmte Richter Bernhard Krieg nach Rücksprache mit seinen Schöffen aber nicht zu. „Das ist nicht angemessen“, so Krieg, der das Versenden der intimen Fotos als „Schweinerei“ bezeichnete. 1500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 30 Euro), so lautete das Urteil.