Mit ihrem Protest gegen das Urteil hatten die Angehörigen einer erschossenen 31-Jährigen vor dem Bundesgerichtshof Erfolg.
Protest vor dem BGHFrau in Fiat Panda erschossen – Angehörige kippen mildes Kölner Urteil
Der Protest der Angehörigen hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein mildes Urteil des Landgerichts Köln um eine in Auto erschossene alleinerziehende Mutter aufgehoben. Dem mutmaßlichen Täter drohen nun eine Verurteilung wegen Mordes und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sein Anwalt Abdou Gabbar will nach wie vor einen Freispruch erreichen.
Köln: Angehörige sorgen für Neuauflage des Mordprozesses
Elf Jahre Haft wegen Totschlags hatte ein Familienvater aus Ossendorf im März des Jahres 2022 erhalten. Er soll seine Geliebte in einem Fiat Panda erschossen, die Leiche dann mit einem Komplizen an einem Feld in Rheinland-Pfalz abgelegt und die Leiche angezündet haben. Die Eltern des Opfers hatten den Prozess als Nebenkläger verfolgt – die Anwälte hatten die Höchststrafe gefordert.
Die eingelegte Revision der Nebenkläger hat nun dafür gesorgt, dass das Urteil der damaligen und mittlerweile im Ruhestand befindlichen Richterin Ulrike Grave-Herkenrath gänzlich aufgehoben wurde. „Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen“, teilt der BGH auf Anfrage mit.
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31-Jährige wurde in einem Fiat Panda erschossen
Das Verfahren wird somit gänzlich neu aufgerollt, alle Zeugen und Polizeibeamten müssen abermals aussagen. Wiederholt werden muss wahrscheinlich auch der außergewöhnliche Gerichtstermin in der Tiefgarage des Justizgebäudes. Das 31-jährige Opfer wurde in einem Fiat Panda erschossen – in einem baugleichen Modell versuchten die Verfahrensbeteiligten die Bluttat zu rekonstruieren.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft einen Mord aus Heimtücke angeklagt. Der Beschuldigte habe sich seiner Geliebten, die vom Internet-Radio abgelenkt gewesen sei, an der Beifahrerseite von hinten genähert und zweimal durch das geöffnete Fenster oder die geöffnete Tür abgedrückt. Die Projektile durchschlugen den Schädelknochen, das Kleinhirn des Opfers wurde erheblich verletzt.
Rechtsanwalt des Angeklagten hatte Freispruch gefordert
In ihrer Urteilsbegründung konnte die Richterin aber nicht ausschließen, dass es vor der Tat zu einem Streit gekommen sei. Heimtücke könne damit nicht angenommen werden, das Mordmerkmal fiel somit weg. Auch das Motiv, etwa Eifersucht, konnte nicht geklärt werden. „Viele Fragen sind in diesem Verfahren offen geblieben“, sagte die Richterin. Nur die Frage nach dem Täter nicht.
Handydaten hätten den Familienvater überführt, außerdem wurde die Tatwaffe in seinem Keller gefunden und Schmauchspuren an den Händen. Verteidiger Gabbar hingegen hatte auf Freispruch plädiert, das sei auch weiterhin das Ziel. Sein Mandant sei unschuldig, dessen Bekannter der Täter, hieß es im Prozess. Der habe die Frau im Streit um Drogen getötet. Wann der neue Prozess startet, steht noch nicht fest.