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In KölnProzess gegen mutmaßlichen Drach-Komplizen vor Abschluss – Anwalt wieder zugelassen

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Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. wird in den Gerichtssaal gebracht.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. wird in den Gerichtssaal gebracht.

Der mutmaßliche Komplize von Thomas Drach steht noch immer vor Gericht. Doch der Prozess könnte bald ein Ende finden.

Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist längst verurteilt und nun befindet sich nach mehr als zwei Jahren Prozess am Kölner Landgericht auch das Verfahren gegen dessen mutmaßlichen Komplizen Eugen W. auf der Zielgeraden. Der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern hat der Verteidigung eine Frist bis zum 29. Februar gesetzt – nur bis dahin dürfen noch Beweisanträge angebracht werden.

Köln: Bereits im März könnte ein Urteil fallen

Nach der Abarbeitung letzter Anträge wäre der Weg frei für die Plädoyers, ein Urteil könnte im März fallen. 96 Verhandlungstage sitzt W. nun schon auf der Anklagebank, nach der Abtrennung vom Drach-Verfahren nur noch alleine. Die wurde nötig, nachdem sich der für die Justiz hochaufwändige  Sicherheitsprozess aufgrund von W.s schlechtem Gesundheitszustand immer wieder verzögert hatte.

Ein Mann mit Mundschutz sitzt an einem Tisch vor einem Mikrofon. Im Hintergrund sind Polizeibeamte zu sehen.

Thomas Drach beim damaligen Parallelprozess vor dem Kölner Landgericht.

Der Niederländer soll im März 2019 gemeinsam mit Drach einen Geldtransporter am Flughafen Köln/Bonn überfallen haben, so lautet der Hauptvorwurf. Bei dem Raub wurde ein Geldbote angeschossen. Allein für diesen Fall hatte der Richter 14 Jahre Gefängnis für Drach ausgeurteilt. Die Beute hingegen war überschaubar und betrug lediglich 400 Euro Münzgeld aus Parkautomaten.

Köln: Anwalt wollte Parkett in Amsterdam vermessen lassen

Staatsanwältin Anja Heimig sieht W. im Flughafen-Fall aufgrund von Analysen der Überwachungsvideos bereits als überführt an. Der Kölner Sportprofessor Wolfgang Potthast hatte für einen Vergleich mit den Überfallbildern ein Observationsvideo aus der Wohnung des Angeklagten in Amsterdam vermessen, als Orientierungspunkte nutzte er das Parkett und einen rechtwinkligen Kerzenständer.

W.s Verteidiger Sebastian Dobritzsch hatte zuletzt beantragt, das für die Analyse herangezogene Parkett vor Ort in den Niederlanden in Augenschein zu nehmen. Um zu beweisen, dass das Gutachten, das seinen Mandanten schwer belastet hatte, auf der Grundlage falsch angenommener Werte erstellt worden sei. Das sah der Richter allerdings nicht und wies den Beweisantrag zurück.

Kölner Anwalt Wolfgang Heer wieder zugelassen

Konfliktpotenzial birgt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts. Demnach darf Verteidiger Wolfgang Heer ab sofort als offizieller Wahlverteidiger von Eugen W. auftreten. Heer war zwar Pflichtverteidiger des Angeklagten, hatte diesen Status mit Bezahlung vom Staat aber per Beschluss verloren – nachdem Heer den Vorsitzenden Richter etwa mehrfach mit Schmähungen bedacht hatte.

Als Wahlverteidiger hätte Heer direkt weitermachen können, legte aber keine Vollmacht vor. Richter Bern degradierte den Anwalt daraufhin zum Zuschauer. Eugen W. ließ sich danach nur noch unter Protest in den Saal vorführen, Wachtmeister nutzten zum Transport einen Rollstuhl.

Die inzwischen getätigten Äußerungen W.s, der Heer als seinen Wahlverteidiger bezeichnete, reichten dem Oberlandesgericht nun, den Kölner Juristen wieder zuzulassen. Nach dem bisherigen Prozessverlauf ist davon auszugehen, dass Heer weiterhin die offene Konfrontation mit dem Richter suchen wird.