Der zweite Prozesstag offenbarte weitere Details des schrecklichen Entführungsfalls.
Zwei Männer angeklagtKölner Therapeutin betäubt und entführt – Gericht zeigt Fotos aus der Tatwohnung

Die Angeklagten, dazwischen ihre Verteidiger, versteckten sich beim Prozessauftakt hinter einer Jacke und einer Mappe vor den Pressefotografen.
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Wie akribisch die Entführung einer Kölner Psychotherapeutin aus ihrer Praxis vorbereitet worden war, zeigte am Donnerstag der zweite Verhandlungstag im Landgericht. Der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk präsentierte sehr aussagekräftigte Fotos aus der Wohnung der beiden Männer, die in Niehl als Liebespaar zusammen gelebt hatten. Die Angeklagten räumten die Vorwürfe weitgehend ein.
Köln: Psychotherapeutin in Praxis überwältigt und betäubt
Die Therapeutin war im Oktober in ihrer Praxis überwältigt und mit Chloroform betäubt worden, danach steckten die Entführer sie in eine 1,20 Meter breite und jeweils 50 Zentimeter hohe und tiefe Kiste. Mit einem angemieteten Transporter fuhren sie die Frau zur Sebastianstraße. Zwischendurch habe er die Kiste mehrfach gelüftet, „wegen dem Sauerstoff“, hatte einer der Angeklagten ausgesagt.
Im Vorfeld hatte sich der 55-Jährige im Internet über Fesselungstechniken informiert. Von der Staatsanwältin darauf angesprochen, wiegelte der Angeklagte ab. Das sei in erster Linie für Sexspiele mit seinem Partner gewesen „und nicht für die Tat hier“. Mit einer Kordel war die Therapeutin so stark gefesselt worden, dass sie sich laut Anklage tief und schmerzhaft in deren Haut gebohrt hatte.
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Köln-Niehl: Opfer im präparierten Bad gefangen gehalten
Die Wohnung war bereits so präpariert, dass das Entführungsopfer diese bei einer späteren Polizeiaussage nicht richtig beschreiben könnte, hatte der 55-jährige Beschuldigte ausgesagt. Die Fotos der Ermittler zeigen, dass die Fliesen im Badezimmer mit Malervlies abgedeckt und das Waschbecken mit schwarzer Folie beklebt worden war. In dem Bad wurde die Frau gefangen gehalten.
Der Plan sei es gewesen, Geld von der Therapeutin zu erpressen und diese vor der Wohnanschrift ihrer Mutter wieder auszusetzen. Als weitere Drohkulisse, um sie vom Gang zur Polizei abzuhalten. Letztlich hatte der 40-jährige Angeklagte die Frau am Folgetag aber offenbar in Abwesenheit seines Komplizen direkt an der Wohnung freigelassen. So wurde dem Opfer auch die Anschrift offenbart.
Kölner wollten Schmerzensgeld für angeblichen Behandlungsfehler
Das Motiv soll darin liegen, dass der jüngere Angeklagte sich als früherer Patient der Therapeutin falsch behandelt fühlte. Er wollte laut seines Partners eine Entschuldigung und laut Anklage ein Schmerzensgeld von 1,5 Millionen Euro. Vor der Freilassung musste die Frau ein Schuldeingeständnis unterschreiben. Sie stimmte unter Zwang einer Geldzahlung zu, zu der es aber nie kam.
Der 40-Jährige hatte Jura studiert, fühlte sich vom Vater unter Druck gesetzt. Der 55-Jährige war verheiratet, hat Kinder und Enkelkinder und zuletzt ein Pflegeheim geleitet. „Aus Liebe“ zum Mitangeklagten habe er an der Entführung mitgewirkt. Der Prozess wird fortgesetzt. Ein psychiatrischer Sachverständiger soll den Geisteszustand der Angeklagten bewerten.