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Falsch positive PCR-TestsKölner klagen über ungerechtfertigte Quarantäne

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Köln – Sie waren vermutlich nie an Covid-19 erkrankt, haben aber trotzdem eine offizielle Bescheinigung für Genesene vom Gesundheitsamt erhalten – nach der Berichterstattung im „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor zwei Wochen über zwei solcher Fälle haben sich seitdem vier weitere Kölner bei der Redaktion gemeldet, denen es ähnlich ergangen ist.

Alle sechs Personen hatten in unterschiedlichen Testzentren oder Kliniken in Köln einen PCR-Test gemacht und ein positives Ergebnis erhalten. Weil sie dies – auch aufgrund fehlender Symptome – nicht nachvollziehen konnten, unterzogen sie sich zur Kontrolle weiteren PCR-Tests: Alle fielen negativ aus, womöglich, so die Vermutung der Betroffenen, waren die Ersttests verunreinigt oder vertauscht worden. Aber trotz der negativen Folgestests mussten alle fünf für 14 Tage in Quarantäne. Denn das Gesundheitsamt akzeptiert die negativen Ergebnisse nicht und nimmt auch die Genesenenbescheinigungen nicht zurück. Einmal positiv, immer positiv, so scheint es. Pech gehabt.

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Auf Nachfrage teilt die Stadt mit, dem Kölner Gesundheitsamt sei bislang lediglich ein einziger Fall dieser Art bekannt – was merkwürdig ist, da das Amt nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ derzeit nachweislich mit mindestens zwei Rechtsanwälten zu tun hat, die für ihren beiden Mandantinnen Widerspruch gegen die Genesenenbescheinigungen und die Quarantäneverfügungen eingelegt haben.

„Freitesten“ nach positivem PCR-Test nicht möglich

Das Gesundheitsamt halte sich an die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, betont ein Stadtsprecher. Und die besagen: Sofern der erste Positiv-Befund von einem qualifizierten Labor gemeldet und durch dieses Labor validiert sei, sei ein „Freitesten“ danach „ausdrücklich nicht möglich“, die Quarantäne könne dann auch nicht durch einen oder weitere negative Tests verkürzt oder beendet werden.

Eine Grundlage dieser Vorschrift sei die „extreme Zuverlässigkeit“ der PCR-Tests, sagte der Stadtsprecher. Dem Gesundheitsamt seien in diesen Fällen „die Hände gebunden“. Eine Quarantäneverfügung könne nur dann aufgehoben werden, wenn der betreffende Arzt oder die Ärztin oder das Labor, das den positiven Erstbefund erstellt hat, diesen offiziell widerruft. Doch in keinem der fünf Fälle ist dies geschehen.

Betroffene musste wegen Quarantäne Urlaub stornieren

Eine der fünf Betroffenen ist Agnes K. (Name geändert). Sie musste wegen des mutmaßlich falsch positiven Ersttests und der daraus resultierenden Quarantäne ihren gebuchten Urlaub stornieren und sich stattdessen in häusliche Quarantäne begeben - obwohl sie zwei negative Folgetestungen vorweisen konnte. Ihr Anwalt plant, gerichtlich dagegen vorzugehen.

Tillmann Hermanns sieht jeden falsch-positiv Getesteten als Leidtragenden eines "ihn zu Unrecht belastenden Verwaltungshandelns". Der Getestete habe keine Möglichkeit, die zu Unrecht verhängte Quarantäne abzukürzen, ihm bleibe nur der Weg zum Verwaltungsgericht, sagt der Anwalt. Hermanns kritisiert "Lücken" in der Corona Test- und Quarantäneverordnung NRW, aber auch eine "mangelnde Bereitschaft" des Gesundheitsamtes, jene Spielräume auszunutzen, die die Verordnung zulasse.

Die Betroffenen haben zudem ein weiteres Problem: Als Genesene steht ihnen erst einmal nur eine Impfung zu; eine weitere erst frühestens nach sechs Monaten. Auch dies ist eine Empfehlung des RKI. Grund ist die Knappheit der Impfstoffe.