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„Neue Dimension der Gewalt“Urteil nach FC-Hooligan Angriff auf Union Bus gefallen

Lesezeit 3 Minuten

Polizeieinsatz nach der Attacke auf den Fan-Bus

Köln – Polizeipräsident Uwe Jacob sprach von einer „neuen Dimension der Gewalt“, als im August vergangenen Jahres gewaltbereite Fußballfans wieder einmal aneinandergerieten. Sogar der Innenausschuss des Landtags beschäftigte sich mit dem Thema.

Dabei war ein friedliches Zweitligaspiel zwischen dem 1. FC Köln und Union Berlin mit einem 1:1-Unentschieden geendet. Drei Busse mit Berliner Fans hatten sich danach – begleitet von einer Polizei-Hundertschaft – von Müngersdorf in Richtung Heimat aufgemacht, als es an der Autobahnauffahrt an der Venloer Straße wie aus dem Nichts zu heftigen Ausschreitungen kam.

Kölner Hooligans überfallen Berliner Bus

„Köln-Chaoten jagen Fan-Bus mit Peilsender“ titelten die Medien über das Geschehen, das völlig aus dem Ruder lief. 28 Hooligans wurden vorläufig festgenommen. Sie waren vermummt, maskiert mit Sturmhauben und Sonnenbrillen auf den Bus zugelaufen und hatten Steine geworfen.

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Als die Polizei einschritt, hatten sie sofort die Flucht angetreten. Mit der Waffe im Anschlag war es den Beamten gelungen, einige der Flüchtenden festzunehmen.

Hooligan vor Gericht: Mehrere Straftaten

Einer von ihnen war Kristoph K. (39, Name geändert), der laut Anklage an jenem Abend gleich mehrere Straftaten beging und deshalb am Mittwoch auf der Anklagebank Platz nahm: Schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf einen Polizisten – so die Vorwürfe der Anklage gegen den zweifachen Familienvater.

Nach Aktenlage hatte auch er versucht zu flüchten und war mit nicht geringer Geschwindigkeit mit seinem Auto auf einen Polizisten zugerast, der sich mit einem Sprung zur Seite hatte retten können. Letztlich hatte K. dann allerdings gebremst und seine Personalien zu Protokoll gegeben. Im Inneren des Wagen stellten die Beamten einen Schlagstock sicher.

FC-Hooligans bekommen bundesweites Stadionverbot

Die Anzeige gegen ihn war kaum geschrieben, da reagierte der 1. FC Köln und erteilte Kristoph K. wie auch den übrigen 27 Hooligans ein bundesweites Stadionverbot. „Ich habe zwei Dauerkarten, die habe ich jetzt bis 2021 an Freunde vermietet“, gab der Familienvater kleinlaut zu Protokoll, der sich als leidenschaftlicher Fußballfan, „aber kein Ultra und auch kein Hooligan“ outete. Ein Freund habe ihn damals gebeten, zum Parkplatz an der Venloer Straße zu kommen, „weil es da zur Sache gehen sollte“.

Er habe gewusst, dass es zu Gewalttaten kommen würde, aber letztlich davon Abstand genommen, als er das Polizeiaufgebot sah. Zuvor hatten FC-Fans am Bus eine Scheibe eingeschlagen (Schaden: 3100 Euro). Als der Bus hielt, waren auch die ebenfalls vermummten Berliner Hooligans im Begriff auszusteigen, um den Kampf aufzunehmen, aber von der Polizei zurückgedrängt worden.

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Zumindest der schwerwiegendere Vorwurf, den Polizisten beinahe umgefahren zu haben, ließ sich in der Hauptverhandlung nicht beweisen. Zu ungenau und wenig konkret hatte der Beamte die Geschehnisse im Zeugenstand geschildert: „Sie hätten sich deutlicher und klarer erinnern müssen“, bemängelte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn nicht nur dessen Aussage im Gerichtssaal, sondern auch die „fehlende Vorbereitung“ des Polizisten: „Das ist Ihre beamtenrechtliche Pflicht. Wenn die Polizei will, dass die Justiz Ihre Interessen schützt, hätte das erfolgen müssen.“

Willuhn sah allerdings den Anklagepunkt des schweren Landfriedensbruchs als nachgewiesen und forderte dafür eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. So urteilte auch das Amtsgericht, dass Kristoph K. von allen weiteren Vorwürfen freisprach. Die lediglich „dunkle Erinnerung“ des Polizisten sei für eine Verurteilung nicht ausreichend gewesen.