Köln – Die Kölner Staatsanwaltschaft hat eine weitere Anklage gegen den Produktionshelfer Kevin P. (41) erhoben, der in einem laufenden Prozess vor dem Landgericht bereits schwere sexuelle Missbrauchstaten an einem damals neunjährigen Jungen aus Münster gestanden hatte. So soll sich der Kölner auch im Dezember 2019 an dem Kind vergangen haben. Als sogenannte Nachtragsanklage werden die neuen Vorwürfe nun in das aktuelle Gerichtsverfahren einbezogen.
Mann bot seinen Stiefsohn zum Missbrauch an
Bislang war die Anklage auf einen Hauptfall beschränkt. Kevin P. hatte über das Internet Kontakt zu Adrian V., der seinen Stiefsohn einer Vielzahl von Männern zum Missbrauch angeboten haben soll. Ein Großteil der Taten wurde in einer Gartenlaube in Münster begangen, V. soll das Kind aber auch quer durch Deutschland zu Pädophilen gebracht haben. Zu kam es im Mai 2019 zu einem Treffen in einem Waldstück in Brück und dem gemeinsamen Missbrauch an dem Jungen.
Der Gutachter und Psychiater Friedrich Krull hatte Kevin P. eine dominierende pädophile Störung attestiert und dazu eine Persönlichkeitsstörung. Der 41-Jährige sei nie zuhause ausgezogen und sei immer noch abhängig von seinen Eltern. Einen Freundeskreis besitze P. nicht. Der Angeklagte benötige eine Therapie. „Alleine ist er nicht in der Lage, das abzustellen“, so Krull. Die Therapie sollte ein Empathietraining enthalten, um das Leid der Missbrauchsopfer verstehen zu lernen.
Geschädigter Junge wurde 22 Mal von der Polizei vernommen
Daran knüpfte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann an und sagte, dass der Junge aus Münster bereits 22 Mal von einer Polizeibeamtin zu seinem langen Martyrium vernommen werden musste, wie diese an einem vorigen Verhandlungstag berichtet hatte.
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„Wie empfinden Sie das?“, fragte Kaufmann den Angeklagten. „Das ist schrecklich“, war die Antwort. Ihn belaste das, in der JVA Ossendorf sei er nun in einer Beobachtungszelle, da er Suizidgedanken geäußert habe.
Stiefvater droht in Münster Sicherungsverwahrung
Als Zeuge war am Freitag in Köln auch der Oberstaatsanwalt aus Münster geladen, der zum aktuellen Verfahren rund um den Münsteraner Missbrauchskomplex Auskunft geben sollte. Zum Schutz der Privatsphäre der Opfer wurde dazu die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Schlüsselfigur Adrian V. muss sich derzeit vor dem Landgericht Münster verantworten, ihm droht Sicherungsverwahrung. Auch gegen die Mutter des missbrauchten Jungen wird ermittelt.
Neben den Missbrauchshandlungen wird dem Kölner Kevin P., der seit Mai 2020 in U-Haft sitzt, auch Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie vorgeworfen. Das vor allem im Rahmen einer Chatgruppe mit Namen „Pedo-Chat“, in dem Pädophile neben den Dateien auch die schlimmsten Sex-Fantasien ausgetauscht haben. Der Prozess gegen Kevin P. wird fortgesetzt, ein Urteil soll Mitte März fallen.